Losch Airport Service Stuttgart GmbH: Einigung erreicht

Nach der Einigung in den Tarifverhandlungen zum Haustarifvertrag für die Losch Airport Service Stuttgart GmbH am 7. August 2014 herrscht (vorbehaltlich der Redaktion) in allen Punkten Einigkeit.

Dieses Ergebnis konnte nur durch eure großartige Unterstützung und unseren Einsatz in den Verhandlungen erreicht werden.

  • 500 Euro für jeden Vollzeitbeschäftigten im August: Es konnte eine Einmalzahlung im August 2014 in Höhe von 500 € für jeden Vollzeitbeschäftigten vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass er vor dem 1. Juli 2014 bei Losch beschäftigt war.
  • Arbeitszeit: Die Gewerkschaften haben sich mit dem Arbeitgeber auf eine monatliche Stundenzahl in Höhe von 162 Stunden geeinigt. Davon abwei-chende Stundenzahlen aufgrund bestehender Altverträge bleiben auf Wunsch erhalten.
  • Arbeitszeitkonto: Um die saisonalen Schwankungen auszugleichen, wird ein Zeitkonto eingeführt. Von der 163. bis zur 172. Stunde wird die Arbeitszeit hälftig ausgezahlt und hälftig auf das Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, darüber hinausgehende Stunden werden vollständig ausgezahlt. Eine Auffüllung erfolgt bis max. 40 Stunden, der Ausgleich erfolgt jährlich.
  • Entgelt: um eine Grundsicherung erreichen zu können, wurde zu den monat-lichen Stunden ein Stundenlohn vereinbart, der jeden Monat garantiert zur Auszahlung kommt. Diese Stundenlöhne erhöhen sich zum 1. Juli 2015 um 2 Prozent, zum 1. Juli 2016 um 1,75 % sowie zum 1. Juli 2017 um nochmals 1,75 Prozent. Das bedeutet eine Erhöhung um insgesamt 5,5 Prozent. (Tabelle als PDF)
  • Über eine Leistungskomponente kann das monatliche Festgehalt deutlich erhöht werden. Schichtstärken und –zeiten werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Ein Überstundenzuschlag in Höhe von 25 Prozent fällt an und wird mit der Leistungskomponente verrechnet.
  • Laufzeit: Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Juli 2014 bis zum 31. De-zember 2017.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Erstmals in diesem Bereich konnte mit dem Arbeitgeber Einigung darüber erzielt werden, dass eine betriebliche Altersvorsorge eingeführt wird. Diese wird stufenweise eingeführt und am Ende zusätzlich in Höhe von 4 Prozent des Bruttoentgeltes bestehen. Sie ist rein Arbeitgeberfinanziert.
  • Erholungsurlaub: 26 – 30 Tage, mit dem System einer gestaffelten Er-höhung nach je zwei Jahren Betriebszugehörigkeit um einen Tag. Der Höchsturlaubsanspruch von 30 Tagen wird somit nach 8 Jahren Betriebs-zugehörigkeit erreicht.
  • Bereits erworbene (wie z. B. auch befristete sowie bei LAP zurückgelegte) Beschäftigungszeiten werden als Betriebszugehörigkeit anerkannt.
  • Sonntagszulage: Einführung einer Zulage von 15 Prozent auf das Gesamtentgelt am Sonntag.
  • Feiertagszulage: wie bisher 50 Proeznt. Zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen wird nun auch an Ostersonntag und Pfingstsonntag ein Zuschlag gezahlt; dies in Höhe von 55 Prozent.
  • Nachtzuschlag: wie bisher (25 Prozent bis 40 Prozent).
  • Jahressonderzahlung: Volumen von 500 € für jeden Vollzeitbeschäftigten. Dieses Volumen wird in zwei Bestandteile aufgeteilt. Einen festen Teil, den jeder Arbeitnehmer erhalten wird sowie einen flexiblen Teil, der nach noch festzulegenden Kriterien auf die Mitarbeiter verteilt werden soll.
  • Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Entgelt, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
  • Sonderurlaubstage für besondere Ereignisse, wie z. B. Hochzeit oder Geburt des eigenen Kindes.
  • Die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der vergangenen zwölf Monate, einschließlich aller auch bisher gezahlten Zulagen (außer der Gratifikation).

 

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