dbb bundesseniorenvertretung zum Koalitionsvertragsentwurf
Mehr Gerechtigkeit wagen
Aus Sicht der dbb bundesseniorenvertretung enthält der von CDU/CSU und SPD ausgehandelte Entwurf eines Koalitionsvertrages noch erhebliche Schwachstellen. Nicht nur im Umgang mit der „Mütterrente“ vermisst der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, Wolfgang Speck, den Mut, mehr Gerechtigkeit zu wagen.
Zwar enthält der Entwurf des Koalitionsvertrages mit dem geplanten dritten Rentenpunkt für vor 1992 geborene Kinder von Müttern mit mindestens drei Kindern, der sogenannten Mütterrente II, einen weiteren Schritt zur rentenrechtlichen Gleichstellung von Geburten ab beziehungsweise vor 1992. dbb Seniorenchef Wolfgang Speck geht diese Regelung jedoch nicht weit genug: „Bei der Mütterrente II hätte die Große Koalition Mut zu mehr Gerechtigkeit zeigen müssen, denn alle Kinder sind gleich viel wert. Außerdem wiederholt die Koalition den Fehler, die Mütterrente nicht aus Steuern, sondern aus den Beiträgen der Rentenversicherten zu finanzieren. Die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss deshalb von allen über Steuermittel getragen werden,“ sagte Speck am 8. Februar 2018 nach Bekanntwerden der Inhalte des Koalitionsvertrages.
Nicht hinnehmbar sei zudem, dass der Vertrag keine Regelung zur wirkungsgleichen Übertragung der Mütterrente auf die Beamtinnen und Beamten enthalte: „Nachdem bislang nur Bayern und Sachsen die ,Mütterrente‘ für Beamtinnen und Beamte eingeführt haben, wäre nun der Bund am Zug gewesen, Verbesserungen bei der Kindererziehung auch im Beamtenversorgungsrecht nachzuvollziehen.“
Gleichwohl begrüßte Speck die im Koalitionsvertrag enthaltene Absichtserklärung, die Tarifabschlüsse „grundsätzlich gleich auf die Beamtenbesoldung übertragen“ zu wollen. „Die Bundesseniorenvertretung geht davon aus, dass der Bund wie in den letzten Jahren die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenbesoldung, aber natürlich auch auf die Beamtenversorgung überträgt. Alles andere wäre den Beamten und den Pensionären nicht zu vermitteln.“
Paritätisches Beitragsprinzip für KVDR sichern
Positiv bewertete der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung die geplanten Verbesserungen bei der Pflege, die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung und das Abrücken vom Vorhaben einer Einheitsversicherung in der Krankenversicherung. Allerdings werde die dbb bundesseniorenvertretung darauf achten, dass das paritätische Beitragsprinzip in der Krankenversicherung auch in der Krankenversicherung der Rentner (KVDR) sichergestellt ist. Zudem würden die dbb Senioren die Arbeit der geplanten Kommission zur Reform der kassen- und privatärztlichen Vergütung aufmerksam begleiten. „Wir stehen dazu, die privatärztliche Gebührenordnung und die Bezahlung der Kassenärzte zu modernisieren und dem medizinischen Fortschritt anzupassen. Hier darf sich aber kein Einfallstor für die gesundheitliche Einheitsversicherung auftun.“
Rentenüberleitung – alle besonders betroffenen Gruppen besserstellen
In die richtige Richtung geht nach Auffassung der dbb bundesseniorenvertretung auch, Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess mit einer Fondslösung auszugleichen. „Hiermit könnten zum Beispiel ehemalige Krankenschwestern in der DDR erreicht werden, die durch den Wegfall der Höherwertung ihrer niedrigen Entgelte nur sehr niedrige Renten beziehen, wie es der dbb schon seit vielen Jahren fordert“, so Speck weiter. Die im Koalitionsvertrag angedeutete Voraussetzung „eines Grundleistungsbezugs“ ist nach Dafürhalten der dbb bundesseniorenvertretung allerdings zu eng gefasst: Zahlreiche andere von der Rentenüberleitung besonders belastete Personengruppen wie beispielsweise Wissenschaftler oder die ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post, deren Ansprüche und Anwartschaften nicht hinreichend in die Rentenversicherung überführt wurden, könnten weitgehend leer ausgehen.
Die vorgesehene Stabilisierung des aktuellen Rentenniveaus, zunächst bis 2025, auf 48 Prozent hingegen entspricht einer Forderung des dbb. „Wir begrüßen es auch, dass gegebenenfalls zusätzliche Steuergelder eingesetzt werden, damit der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigt“, räumte der Chef der dbb Senioren ein.
Verlässlichen Generationenvertrag entwickeln
Die geplante Rentenkommision, an der der dbb teilhaben müsse, stehe vor der anspruchsvollen Aufgabe, einen „verlässlichen Generationenvertrag“ zu entwickeln, deren unverzichtbarer Bestandteil auch die ab 2025 angestrebte doppelte Haltelinie sein müsse, damit Rentenbeiträge und -niveau langfristig abgesichert werden können.
Einer langjährigen Forderung der dbb bundesseniorenvertretung entspricht auch das Vorhaben der Koalitionäre, die gesetzliche Rente um eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundrente zu ergänzen, die Menschen, die 35 Jahre an Beitrags- oder Kindererziehungs- beziehungsweise Pflegezeiten aufweisen, ein regelmäßiges Alterseinkommen von zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zusichert: „Ohne Grundrente verliert die beitragsfinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ihre Legitimation“, sagte Speck und lobte zugleich die vorgesehenen weiteren Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner als „zielgerichteten Beitrag zur besseren Absicherung von besonders von Altersarmut bedrohten Menschen.“