Bayern
Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
„Mit dem Gesetzentwurf haben wir einen sehr durchdachten und systemkonformen Lösungsansatz für die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gefunden, der mit der bundesweit einmaligen Unterstützung von pflegenden Angehörigen ein deutliches Zeichen zur Stärkung und Anerkennung der häuslichen Pflege setzt“, so Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), zum vom Bayerischen Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.
Das Kabinett hatte in seiner Sitzung am 29. November 2022 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile gebilligt. Es schlägt damit dem Bayerischen Landtag finanzielle Verbesserungen für viele Beamtinnen und Beamten in Bayern vor, die Familie haben oder Angehörige pflegen. „Damit setzt Bayern – trotz unter Staatshaushaltsgesichtspunkten schwieriger Zeiten – ein deutliches Signal der Anerkennung gegenüber den Beschäftigten“, so Nachtigall. Mit dem Gesetzentwurf werden die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 umgesetzt, mit denen das Gericht seine Rechtsprechung zum sogenannten Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung umfassend fortentwickelt hat.
Finanz- und Heimatminister Albert Füracker: „Es ist selbstverständlich, dass wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten umsetzen. Insbesondere wird der Familienzuschlag neu geregelt und künftig wieder ortsabhängig ausgestaltet, um vor allem Familien in mittleren und teuren Wohnlagen stärker zu unterstützen. Besonders berücksichtigt werden dabei Beamtinnen und Beamte mit Kindern im unteren und mittleren Einkommensbereich.“ Die stark unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Regionen Bayerns erfordern dabei eine differenzierte Betrachtung, der mit der Umwandlung des bisher reinen Familienzuschlags in einen Orts- und Familienzuschlag Rechnung getragen wird.
Nach dem Entwurf werden zudem im Haushalt zu pflegende Angehörige wie eigene Kinder betrachtet. Den Pflegenden steht damit insoweit ebenfalls ein Orts- und Familienzuschlag zu. „Ein gänzlich neuer und den aktuellen Zeiten sehr entsprechender Ansatz“, lobt Rainer Nachtigall.