Neues Tarifrecht für die Goethe-Universität Frankfurt am Main!

Die dbb tarifunion hat sich nach über zweijährigen Verhandlungen mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main auf ein neues Tarifrecht für die rund 4.000 Beschäftigten geeinigt. Dies war erforderlich, weil die Universität seit dem 1. Januar 2008 als Stiftungsuniversität rechtlich selbstständig ist und eigene Tarifverträge schließen konnte. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass die Arbeitszeit auf einheitlich 40 Stunden festgelegt wird. Ausnahmen gelten für Beschäftigte, die Schicht- und Wechselschichtdienst leisten müssen, sowie Arbeitnehmer ab Vollendung des 58. Lebensjahres.

Die Tarifeinigung sieht ferner vor, dass die Beschäftigten, die schon Ende 2007 an der Universität tätig waren, im Falle von künftigen Rechtsformänderungen einen erweiterten Kündigungsschutz bis zum Jahre 2017 erhalten. Für Beschäftigte, die seit 2008 neu eingestellt wurden, gibt es einen erweiterten Kündigungsschutz von bis zu fünf Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Einstellung. Bestandteil der Tarifeinigung ist ebenfalls eine lineare Einkommenssteigerung in Höhe von 1,2 Prozent ab März 2010. Insgesamt soll das neue Tarifrecht mit Wirkung zum 1. März 2010 in Kraft treten.

Am 12. Januar 2010 hatte die dbb tarifunion mit der Universitätsleitung eine grundsätzliche Verständigung über ein neues Manteltarifrecht sowie über ei-nen Tarifvertrag über die Einkommensentwicklung 2010 erzielen können. Mit der Tarifeinigung ist es gelungen, für die Universität Frankfurt am Main im Wesentlichen das gleiche Tarifrecht wie im Bereich der hessischen Landesverwaltung zu vereinbaren.

 

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