Schleswig-Holstein

On-top-Leistungen: Instrumente sorgfältig prüfen und sachgerecht nutzen

Das Beamten- und Tarifrecht bietet verschiedene Spielräume, um die Arbeits- und Einkommensbedingungen ergänzend zu den festen Ansprüchen mit zusätzlicher Attraktivität zu versehen. Der dbb schleswig-holstein empfiehlt, in den Dienststellen die vorhandenen Instrumente sorgfältig zu prüfen und bedarfsgerecht zu nutzen.

„Das ist eine geradezu zwangsläufige Reaktion, soweit und solange die Politik und die arbeitgeberseitigen Tarifvertragsparteien notwendige Anpassungen im öffentlichen Dienstrecht verweigern“, so der dbb Landesvorsitzende Kai Tellkamp am 12. Dezember 2024.

Auch wenn die Zulässigkeit übergesetzlicher und übertariflicher Leistungen im öffentlichen Dienst begrenzt ist, bestünden verschiedene Möglichkeiten. Sie reichen von finanziellen Anreizen zur Gewinnung und Bindung von Personal über leistungsorientierte Bezahlungselemente bis hin zur Förderung der Mobilität und der Gesundheit. Auch die Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Arbeitszeitgestaltung können zu einer besseren und individuellen Attraktivität beitragen.

Allerdings stellen sich die Rahmenbedingungen für „Goodies“ unterschiedlich dar, sowohl hinsichtlich der Statusgruppen (Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte) als auch hinsichtlich der staatlichen Ebenen (Land und Kommunen). Der dbb schleswig-holstein hat deshalb auf www.dbb-sh.de eine entsprechende Übersicht zusammen- und bereitgestellt. Denn nur wenn die jeweiligen Optionen bekannt sind, können sie auch genutzt werden.

 

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