Sachsen
Personalräte: Verlängerung des Wahlzeitraums
Am 3. Februar 2021 hat der Sächsische Landtag das Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 während der COVID-19-Pandemie einstimmig beschlossen. Damit wird überall dort, wo 2021 Personalratswahlen anstehen, der Wahlzeitraum bis 31. Oktober 2021 erweitert.
Der SBB hatte zuletzt deutlich gemacht, dass in der aktuellen Situation eine sichere und zugleich ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen im gesetzlich vorgesehenen Zeitraum kritisch sei. "Wir sind froh, dass jetzt Klarheit herrscht," sagte die SBB Landesvorsitzende Nannette Seidler. "Nunmehr können die bestellten Wahlvorstände ihre wichtige Arbeit beginnen und eine für alle Kolleginnen und Kollegen rechts- und pandemiesichere Wahl vorbereiten. Neben handlungsfähigen Personalvertretungen ist für uns auch der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Beidem wird mit dem Gesetz Rechnung getragen."
Mit Beschluss des Sächsischen Kabinetts über die "Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung" wäre zukünftig auch der Weg frei für digitale Sitzungen der Wahlvorstände sowie für erweiterte Möglichkeiten der Nutzung von Briefwahlen.