• Pflege und Gesundheitsversorgung

Verbändeanhörung zum Versorgungsverbesserungsgesetz

Pflege: Pandemiebedingte Erleichterungen und mehr Personal

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will Sonderbelastungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige durch die Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum abmildern. In der Altenpflege soll außerdem die erste Stufe des neuen Personalbemessungsinstruments starten.

Konkret geht es um den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Diesen können Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege beanspruchen, um beispielsweise Aufwendungen für Pflegedienste erstattet zu bekommen. Beträge, die 2019 wegen der Pandemie nicht abgerufen wurden, können nun bis 31. Dezember 2020 genutzt werden. „Das kommt direkt bei den betroffenen Menschen an und ist der richtige Weg“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 2. September 2020. „Unverständlich ist für uns, warum die Ausweitung der Einsatzmöglichkeit auch auf haushaltsnahe Dienstleistungen oder beispielsweise nachbarschaftliche Hilfe nicht ebenfalls verlängert wurde. Da sollte nachgebessert werden.“

Die erste Umsetzungsstufe des neuen Personalbemessungsinstruments in der Altenpflege sieht der dbb zwiespältig. „Wir stehen hinter der Idee, die Personalbemessung auf solide Füße zu stellen und transparenter zu gestalten. Entsprechend hatten wir das Instrument im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ grundsätzlich begrüßt. Die nun vorgesehenen, vollständig refinanzierten 20.000 Pflegehilfskräfte sorgen sicherlich auch für ein wenig Entlastung. Allerdings benötigen wir dringend auch mehr Fachkräfte und dafür muss sich substanziell etwas an den Arbeitsbedingungen ändern. Es ist aus unserer Sicht ein Irrglaube, dass Hilfskräfte ohne eine abgeschlossene landesrechtlich geregelte Assistenzausbildung nachhaltig das Problem lösen können“, machte Silberbach deutlich. Ein Gutachten zu dem Personalbemessungsinstrument hatte zwar ergeben, dass ein wesentlicher Arbeitsbestandteil der Pflegefachkräfte aus Hilfstätigkeiten besteht, die entsprechend an Hilfskräfte delegiert werden könnten. „Der Schutz der Patientensicherheit muss aber immer oberste Priorität haben. Auch aus diesem Grund wird es den Fachkräften nicht ohne Weiteres möglich sein, Aufgaben an Hilfskräfte weiterzureichen. Zudem darf nicht unter den Tisch fallen, dass dem Bestandspersonal auch die Praxisanleitung zufällt, so dass der Arbeitsaufwand zumindest an dieser Stelle weiter steigen dürfte“, so der dbb Chef.

 

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