• Gespräch Postpersonalrechtsgesetz
    Sprachen über das Postpersonalrechtsgesetz: Hans-Ulrich Benra, MdB Volker Kauder, Volker Geyer und MdB Thomas Strobl (v.l.n.r.)

Postpersonalrechtsgesetz: Gespräch mit Spitze der CDU/CSU-Fraktion

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra und der DPVKOM-Bundesvorsitzende Volker Geyer sind am 4. Februar 2015 in Berlin mit dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Volker Kauder und seinem Stellvertreter Thomas Strobl zu einem Meinungsaustausch über die Novellierung des Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersRG) zusammengetroffen. Die Vertreter der CDU/CSU-Fraktion zeigten großes Verständnis in der Sache und signalisierten ihre Bereitschaft, die Frage der Verfassungsänderung im Rahmen der Anhörung der Sachverständigen am 23. Februar 2015 im Deutschen Bundestag zu prüfen.

Hans-Ulrich Benra und Volker Geyer bedankten sich für die Unterstützung, die Vertreter der CDU/CSU den Anliegen von dbb/DPVKOM entgegen gebracht haben. Benra hob hervor, dass aufgrund der bisherigen Gespräche insbesondere mit den MdB Norbert Barthle und Norbert Brackmann bereits eine Verlängerung der Fristen für die parlamentarische Beratung erreicht und die Bereitschaft zur Durchführung einer Anhörung geweckt werden konnte. Auch habe die Regierungsseite großes Entgegenkommen bewiesen, als sie signalisierte, den Gesetzentwurf vor der Kabinettentscheidung in den für dbb und DPVKOM wesentlichen Punkten zu verbessern. „So hat das Bundesfinanzministerium auf eine künftige dauerhafte Zuweisung zu Postnachfolgeunternehmen (PNU) ohne Zustimmung der betroffenen Beamten verzichtet, der unterwertige Einsatz ist ebenfalls zeitlich befristet und vor allem nur auf jene Laufbahngruppe beschränkt, der davon betroffene Beamte angehören“, sagte dbb Vize Benra. DPVKOM-Chef Geyer bezeichnete es als positiv, dass die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen die Zuweisung wieder zugelassen werde, nachdem erste Entwürfe diese wichtige Rechtswirkung der Rechtsbehelfe nicht enthielten.

Einzig die Kernforderung einer verfassungsrechtlich tragfähigen Regelung zur Beleihung künftiger PNU stehe noch aus: „Sowohl der dbb, als auch die DPVKOM vertreten hierzu die klare Vorstellung, dass dies nur im Wege einer Grundgesetzänderung, die den Belangen der betroffenen Beamten gerecht wird, bewerkstelligt werden kann. Der bisher vorgesehene Weg, derart weitreichende Entscheidungen für betroffene Beamte im Weg einer Rechtsverordnung zu treffen, stößt bei dbb und DPVKOM hingegen auf entschiedene Ablehnung“, bekräftigten Benra und Geyer.

Der Mitte Oktober 2014 von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost durchläuft gerade das parlamentarische Verfahren. Er beinhaltet die größte Reform dieser Art seit der Postreform II im Jahr 1995. Die Dienstherrnbefugnisse, die derzeit nur den drei Postnachfolgeunternehmen Post, Postbank, Telekom obliegen, sollen künftig bei Bedarf per Rechtsverordnung auf jedes x-beliebige Unternehmen übertragen werden können. Außerdem ist vorgesehen, dass die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation die Bearbeitung von Versorgung und Beihilfe der Beamten und Ruheständler vollständig übernimmt.

 

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