Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ
Russland-Sanktionen: Zollgewerkschaft weist Habeck-Vorwürfe zurück
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat eine stärkere Rolle des Zolls bei der Durchsetzung von Sanktionen gegen Russland eingefordert. Dieser müsse bei Hinweisen auf Verstößen proaktiv agieren und selbst Untersuchungen in den Unternehmen einleiten. BDZ Chef Thomas Liebel bezeichnete dies als Fehldarstellung und übt scharfe Kritik:
„Erneut wiederholt der Bundeswirtschaftsminister seine falsche Behauptung, der deutsche Zoll würde Handelsströme und Geschäftsaktivitäten in den Unternehmen nicht aktiv prüfen. Das zeugt entweder von Unkenntnis oder Überheblichkeit. Die Zöllnerinnen und Zöllner gehen regelmäßig in die Firmen und prüfen dort Geschäftsunterlagen, Buchhaltung und Lieferantenbeziehungen auf Verstöße gegen Sanktionen oder Embargos. Das ist keine Besonderheit anderer europäischer Staaten, sondern gehört auch zu unseren Standardaufgaben. Leider wurde dieser Bereich des Zolls von der Politik jahrelang sträflich vernachlässigt. Der Minister würde gut daran tun, seinem eigenen Rat zu folgen und ‚die verdammten Probleme zu lösen‘, die darin bestehen, für genug Kontrollpersonal und Nachwuchs in den Dienststellen zu sorgen“, so Liebel am 11. März 2024.
Die Zollgewerkschaft betone seit Jahren, dass die geringe Anzahl an Betriebsprüfern der Hauptzollämter umfassendere und tiefergehende Kontrollen erschwere. Schon heute gehöre es zu einer der Standardaufgaben der Zollverwaltung, die Einfuhr und Ausfuhr von Waren auf Verstöße gegen sog. Verbote und Beschränkungen zu prüfen. Dies umfasse nicht nur die unmittelbare Kontrolle des Warenumschlags in der Zollabfertigung, sondern auch die nachträgliche Kontrolle im Rahmen der vom Zoll durchgeführten Betriebsprüfungen. Diese Betriebsprüfungen von Firmen würden von den Sachgebieten D „Prüfungsdienst“ der Hauptzollämter regelmäßig durchgeführt. Bundesweit gebe es rund 1.000 Betriebsprüfer des Zolls, die neben der Abgabenerhebung von Zöllen und Verbrauchsteuern auch die Einhaltung des Marktordnungs- und Außenwirtschaftsrechts überwachen. Ermittlungen ggf. durch den Zollfahndungsdienst übernommen.