Sachsen-Anhalt

Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung

Der dbb sachsen-anhalt hat am 9. Februar 2021 den Gesetzentwurf der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung während der Epidemie begrüßt.

„Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern. Das gilt auch für die Arbeit der personalrechtlichen Interessenvertretung, da bringt ein schnelles Handeln auch schnelle Sicherheit“, sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck. Durch die nicht absehbare weitere Entwicklung der Verbreitung von SARS-CoV-2 sei die Durchführung von Präsenzsitzungen der Personalräte während der Pandemie aus Sicht der Betroffenen zu vermeiden.

Der Gesetzentwurf von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass die Personalräte übergangsweise und vorerst nur für das Jahr 2021 ihre Sitzungen in Video- oder Telefonschaltkonferenzen abhalten können. Notwendige Beschlussfassungen des Personalrates können mittels Umlaufverfahren gefasst werden. Sofern es die Gegebenheiten ermöglichen, sollen die Sitzungen ab 2022 wieder in Präsenz stattfinden.

Zu kritisieren sei laut dbb sachsen-anhalt, dass die Landesregierung einen entsprechenden Entwurf nicht bereits im November letzten Jahres eingebracht hat. So seien Personalräte schon einige Monate lang gezwungen Präsenzsitzungen durchzuführen.

Der dbb sachsen-anhalt hatte im Januar 2021 mit einem Offenen Brief die Mitglieder der Landesregierung aufgefordert, für die Personalräte geeignete rechtliche Regelungen zu schaffen, die den Personalräten rechtskonform erlauben, Beschlüsse außerhalb einer Präsenzsitzung während der pandemischen Lage zu fassen.

 

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