Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Steuergerechtigkeit auch beim Internethandel herstellen

Im Finanzausschuss des Bundestages wurden am 15. Oktober 2018 neue Regeln für den Handel mit Waren im Internet diskutiert. Der DSTG Bundesvorsitzende und dbb Vize Thomas Eigenthaler begrüßte die Pläne.

Gegenstand der Anhörung war das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Der namensgebende Kern des Entwurfs sieht im Umsatzsteuergesetz (UStG) sowohl Haftungsregelungen als auch besondere Vorhalte- und Vorlagepflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen vor.

„Die geplante Änderung des UStG ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den sogenannten ,China-Handel‘ auf Plattformen wie Ebay und Amazon“, so Eigenthaler. Er erwarte von diesem Gesetz eine „heilsame Präventivwirkung“ sowie zahlreiche steuerliche Neuanmeldungen. Der DSTG Chef hob hervor, dass man den Handel nicht unterbinden, aber den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung durchsetzen und damit mehr Steuergerechtigkeit herstellen wolle.

Gleichzeitig werde die geplante UStG-Änderung auch einige inländische Händler enttarnen, die sich bislang nur als Privatpersonen („Nichtunternehmer“) auf Onlinehandelsplattformen angemeldet, aber bereits die Schwelle zum steuerlich relevanten unternehmerischen Handel überschritten haben.

 

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