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Gender Pay GapStillstand bei Entgeltgleichheit ist ein Warnsignal

Das Statistische Bundesamt hat neue Zahlen veröffentlicht. Demnach stagniert der unbereinigte Gender Pay Gap bei 16 Prozent.

„Das zeigt, dass strukturelle Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt weiterhin bestehen und politische Maßnahmen noch nicht ausreichen. Stillstand bei der Entgeltgleichheit ist kein neutraler Befund, sondern ein politisches Warnsignal“, betonte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende am 17. Dezember 2025 in Berlin. Auch der bereinigte Gender Pay Gap hat sich nicht bewegt und liegt weiterhin bei sechs Prozent. Kreutz: „Selbst bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie besteht weiterhin ein geschlechtsspezifischer Nachteil, der nicht allein durch individuelle Faktoren erklärbar ist.“ 

Öffentlicher Dienst trägt besondere Verantwortung 

Der öffentliche Dienst steht mit einem Lohnunterschied von nur vier Prozent deutlich besser da als die Privatwirtschaft (17 Prozent). Die dbb frauen-Chefin machte klar: „Der deutlich geringere Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst zeigt, dass Lohntransparenz, Tarifbindung und klare Laufbahnregelungen wirken. Wo Bezahlung nachvollziehbar geregelt ist, schrumpft die Lohnlücke. Der öffentliche Dienst trägt eine besondere Verantwortung, weil er zeigen kann, wie faire Arbeitsbedingungen konkret aussehen.“

Entgeltgleichheit ende aber nicht beim Stundenlohn, sondern entscheide sich vor allem beim Zugang zu Beförderung und Führungspositionen sowie bei Beurteilungspraktiken, unterstrich Kreutz: „Ein diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst heißt, dass Leistung zählt und nicht etwa eine Vollzeittätigkeit oder Präsenz im Büro. Gerade der öffentliche Dienst muss zeigen, dass Führung und Entwicklung auch in reduzierter Arbeitszeit und mit Fürsorgeverantwortung möglich sind.“ Auch die Elternzeit dürfe für junge Eltern nicht zu einem Karriereknick führen. „Elternzeitmonate müssen zumindest mit einem Mindestumfang auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden“, forderte Kreutz.   

„Ebenso zentral ist die Frage der Eingruppierung. Unklare oder veraltete Tätigkeitsbeschreibungen führen dazu, dass gleichwertige Arbeit systematisch unterbewertet wird, besonders in Berufsgruppen, in denen überwiegend Frauen tätig sind. So wird strukturelle Benachteiligung fortgeschrieben“, erklärte die dbb Vize. Der öffentliche Dienst könne und müsse beweisen, dass leistungsbezogene Bezahlung und Karriereentwicklung frei von struktureller Benachteiligung möglich sind und damit Maßstäbe für den gesamten Arbeitsmarkt setzen. „Am Ende des Tages ist Entgeltgleichheit eben keine Frage von Geduld, sondern von politischem Willen und struktureller Konsequenz.“     

 

Hintergrund 

Das Statistische Bundesamt hatte am 16. Dezember 2025 neue Zahlen zum Gender Pay Gap veröffentlicht. Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen (22,81 Euro) deutlich unter dem der Männer (27,05 Euro). Der unbereinigte Gender Pay Gap ist wesentlich ausgeprägter in Westdeutschland (17 Prozent) als in Ostdeutschland (5 Prozent). Sowohl der unbereinigte als auch der bereinigte Gender Pay Gap lagen im Vorjahr bereits bei 16 bzw. sechs Prozent. 

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