Echter Erfolg!

Tariferhöhungen bei der BA

Am 29. April 2014 einigten sich dbb und Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Erhöhung der Entgelte. Rückwirkend zum 1. März 2014 findet eine Erhöhung der Entgelte um 3 Prozent, mindestens aber um 90 Euro statt. Von dieser sozialen Komponente profitieren alle mit einem Tabellenentgelt von unter 3000 Euro. Ein weiterer Erhöhungsschritt findet zum 1. März 2015 statt. Die Entgelte steigen um 2,4 Prozent. Die Laufzeit des Tarifabschlusses ist bis zum 29. Februar 2016.

Die Funktionsstufen werden ebenfalls prozentual erhöht, um 3 Prozent zum

1. März 2014 und um weitere 2,4 Prozent zum 1. März 2015. Dieselben Pro-zenterhöhungen werden auf Beträge nach dem TVÜ-BA angewendet.

Urlaub

Für den Urlaubsanspruch wurde endlich eine rechtssichere Lösung gefunden. Künftig haben alle Beschäftigten der BA einen Anspruch auf 30 Tage im Jahr. Nachwuchskräfte haben 28 Tage Urlaub.

Höhergruppierungen

Nicht durchgesetzt werden konnte die stufengleiche Höhergruppierung. Stattdessen wurde als Kompromiss der Garantiebetrag auf 200 Euro erhöht.

Auszubildende

Auszubildende bekommen in zwei Schritten mehr Entgelt. Studierende bekommen zum 1. März 2014 und 1. März 2015 eine Erhöhung von 25 Euro. Angepackt wurde auch das Thema Fahrtkosten. Künftig werden besondere Zuschläge schon ab 100 km erstattet. Das Thema unbefristete Übernahme wurde von der BA nicht angepackt. “Bei den Auszubildenden versäumt die BA leider eine Chance, ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern“, so Verhandlungsführerin Siglinde Hasse.

Auf Nachfrage des dbb teilte die BA mit, dass mit der Auszahlung mit den Entgelten für den Monat Juli zu rechnen sei. Dieser Erfolg war möglich, weil Kolleginnen und Kollegen für Ihre berechtigten Interessen auf die Straße gegangen sind. „Die eindrucksvollen Aktionen im Rahmen der Einkommensrunde haben ein Gesamtvolumen von 5,7 Prozent möglich gemacht. Das kann sich sehen lassen“, so Siglinde Hasse.

 

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