Russ: Künftig gilt TV-L auch in Berlin
Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst Berlin
In der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 haben sich die dbb tarifunion und der Senat von Berlin auf „Verhandlungsergebnisse über Eckpunkte“ zu dem künftig im Land Berlin geltenden Tarifrecht verständigt. „Dieses Eckpunktepapier ist eine solide Grundlage, um auf dem Weg der Angleichung Berlins an die Beschäftigungsbedingungen anderer Länder Schritt für Schritt weiter voranzukommen“, zog der 2. Vorsitzende und Verhandlungsführer der dbb tarifunion, Willi Russ, ein erstes Fazit nach dem Ende der Gespräche.
Die bereits am 21. Januar 2010 mit dem Berliner Senat ausgehandelten Ergebnisse seien weitgehend erhalten und teils verändert worden, stellte Russ fest. „Zukünftig soll für alle Beschäftigten des Landes Berlin das Ländertarifrecht – der TV-L – gelten. Das war unsere zentrale Forderung, die wir seit langem stellen und die nun endlich erfüllt wird“, sagte Russ.
Die Angleichung der Einkommen an das Niveau der anderen Bundesländer werde festgeschrieben und beginne ab August 2011, wenn die Berliner Beschäftigten 97 Prozent der anderen Landesbeschäftigten erhalten. „Schon dieser Schritt entspricht einem Plus von rund drei Prozent mehr“, so Russ weiter. Ab 2013 seien weitere Angleichungsschritte fest vereinbart, so dass spätestens mit Ablauf des Jahres 2017 die Landesbeschäftigten Berlins das gleiche Einkommen haben wie die Beschäftigten anderer Länder. Ab August 2011 werden im Ostteil der Stadt auch die Regelungen des Tarifgebiets West, insbesondere zur Unkündbarkeit, eingeführt. „Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit soll ab August 2011 für alle Beschäftigten 39 Wochenstunden betragen. Erst zum Zeitpunkt der vollen Angleichung an die Gehälter der anderen Bundesländer wird die Arbeitszeit neu berechnet und dann dem Durchschnitt der Arbeitszeiten aller West-Länder entsprechen.“
Auch der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, bewertete die vereinbarten Eckpunkte positiv. Zugleich erneuerte er den Appell, die Schritte zur Entgeltanpassung für die Tarifbeschäftigten zeit- und inhaltsgleich für die Beamtinnen und Beamten Berlins zu übernehmen. „Sonderopfer für die Beamten werden wir nicht akzeptieren. Die wären nicht nur ungerecht, sondern würden auch der Motivation und den Leistungen schaden“, sagte Jetschmann.