Tarifverhandlungen zum TV-N Berlin: Arbeitgeber legen erste Vorschläge vor
Am 12. Februar 2013 wurden die Tarifverhandlungen zum Manteltarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Berlin (TV-N Berlin) mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) fortgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Verhandlungen war die Entgeltsicherung der Akkordbeschäftigten beim Wechsel von Akkord- in den Zeitlohn. Nach intensiven Gesprächen konnte eine Einigung mit den Arbeitgebern erzielt werden. Arbeiten, die derzeit im Akkord ausgeführt werden, sollen ab einem Stichtag ausschließlich im Zeitlohn ausgeführt werden. Unbefristet Beschäftigte, die eine Akkordtätigkeit ausüben oder im Akkordlohn vergütet werden, erhalten beim Wechsel in den Zeitlohn eine Akkordsicherung. Diese Akkordsicherung wird für jeden Arbeitnehmer individuell anhand des Durchschnitts des Leistungsfaktors der letzten 12 Monate berechnet.
Im zweiten Teil der Verhandlungen legten die Arbeitgeber erste Textvorschläge zu ihren Forderungen vor, zu denen wir in den nächsten Tarifverhandlungen detailliert Stellung nehmen werden:
Erhöhte Wochenarbeitszeit
In einem neu einzufügenden Paragrafen soll die Möglichkeit zu einer individuellen Vereinbarung einer erhöhten Wochenarbeitszeit (bis zu 43 Stunden) für Berufsfelder, in denen ein betrieblicher Fachkräftemangel besteht, vereinbart werden. Das Entgelt wird in diesen Fällen entsprechend angehoben. Berufsfelder, für die diese Regelung Anwendung finden könnte, sind nach Angaben der Arbeitgeber Ingenieure und IT-Fachkräfte.
Entgeltsicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit
In § 9 der Anlage 6 soll zukünftig eine fixe Sicherung des Entgeltniveaus bei Eintritt der Untauglichkeit erfolgen. Hintergrund für diese Forderung ist die kürzlich durch das Bundesarbeitsgericht ergangene Entscheidung, dass es sich bei der aktuellen Ausgestaltung um eine dynamische Entgeltsicherung handelt, die von Entgelterhöhungen erfasst wird.
Staffelung des Jahresurlaubs
Kriterium für die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr soll die Betriebszugehörigkeit sein. Vorgesehen sind bei einer Betriebszugehörigkeit:
- von weniger als 4 Jahren 26 Urlaubstage pro Jahr,
- von 4 bis 8 Jahren 27 Urlaubstage pro Jahr,
- von 8 bis 12 Jahren 28 Urlaubstage pro Jahr,
- von 12 bis 16 Jahren 29 Urlaubstage pro Jahr und
- ab 16 Jahren 30 Urlaubstage pro Jahr.
Für Arbeitnehmer, denen nach den alten Regelungen ein höherer Urlaubsanspruch zustand, ist dieser auch zukünftig maßgeblich.
Geltungsbereich des Tarifvertrages
Alle Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Fördermaßnahme beschäftigt werden, die in einem Buch des SGB geregelt ist, sollen vom Geltungsbereich des TV-N Berlin ausgeschlossen werden.
Unsere Forderungen, die im dritten Teil der Verhandlungen diskutiert wurden, sind noch nicht genug berücksichtigt worden. Hier müssen die Arbeitgeber nachbessern! Weitere Einzelheiten werden in der nächsten Tarifrunde diskutiert.
Die Tarifverhandlungen werden am 19. Februar 2013 fortgesetzt. Über den weiteren Verlauf werden wir zeitnah berichten.