Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

Tarifvertrag zur Kurzarbeit im Schienenpersonennahverkehr abgeschlossen

Angesichts der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Unwägbarkeiten auch im Eisenbahnverkehrsmarkt hat die GDL mit den maßgeblichen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) den Tarifvertrag zur Regelung von Kurzarbeit (TV Kurzarbeit) abgeschlossen.

Damit habe man mit den beteiligten Unternehmensgruppen Abellio, BeNEX, Go-Ahead, Hessische Landesbahn, KEOLIS Deutschland, National Express, NETINERA und Transdev die bewährte Tarif- und Sozialpartnerschaft auch in krisenhafter Zeit weiter ausgebaut, teilte die GDL am 4. Mai 2020 mit. Ein zentrales Element ist der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen während der Ankündigungsfrist, der Kurzarbeit selbst und bis zwei Monate nach deren Beendigung. „Mit dem TV Kurzarbeit schaffen wir Sicherheit für das Zugpersonal“, so der GDL Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky. Außerdem dürfe trotz der gegenwärtigen Krise die dringend nötige Verkehrswende nicht aus den Augen geraten: „Für den konsequenten Ausbau der Schiene als dem Verkehrsmittel der Zukunft wird jeder Mitarbeiter gebraucht. Darum haben wir einen Kündigungsschutz vereinbart, von dem auch betriebsbedingte Änderungskündigungen erfasst sind.“

Als weiteren wesentlichen Bestandteil des TV Kurzarbeit haben die Tarifvertragsparteien den Anspruch auf einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld in Höhe von 90 Prozent des Nettoentgelts vereinbart. Bemessungsgrundlage hierfür ist neben dem Monatstabellenentgelt auch ein Teil der Zulagen. „Dadurch werden die wirtschaftlichen Auswirkungen von Kurzarbeit für das Zugpersonal ganz erheblich reduziert“, so Weselsky.

 

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