Schleswig-HolsteinTellkamp zum Bürgergeld und Vorstandsgehältern in öffentlich-rechtlichen Betrieben
„Die Gewerkschaften sind gegen die Bürgergeldreform“ ist in diesen Tagen des Öfteren zu lesen und zu hören. „Ganz so ist es aber nicht“, so dbb-sh Chef Kai Tellkamp am 16. Oktober 2025.
Der dbb, der sich für gemeinsame Belange der Mitglieder von rund 40 Fachgewerkschaften mit dem Schwerpunkt auf den öffentlichen Dienst einsetzt, habe sich nicht gegen Korrekturen beim Bürgergeld ausgesprochen. Tellkamp benennt den Grund: „Die Akzeptanz der Arbeits- und Einkommensbedingungen durch die Beschäftigten bedingt immer, das Arbeit und Qualifikation als lohnend empfunden wird – auch im Verhältnis zu Sozialleistungen. “Genau das werde allerdings erschwert, wenn der ungerechtfertigte Bezug von Sozialleistungen politisch toleriert wird. Das Ziel der Bundesregierung, derartige Fälle einzudämmen und Korrekturen vorzunehmen, gehe aus Sicht des dbb sh deshalb in die richtige Richtung – zumal damit keineswegs ein Kahlschlag des Sozialstaates verbunden sei.
Ungeachtet dessen seien insbesondere die Arbeitgeber und Dienstherren in der Pflicht, die Einkommen spürbar oberhalb der Sozialleistungen anzusiedeln. Das dies nicht immer gelinge, sei auch bei der Besoldung in Schleswig-Holstein sichtbar. Die Anforderung, eine vierköpfige Familie im Vergleich zum Sozialleistungsbezug, um nur 15 Prozent besser zu stellen, werde bis in den gehobenen Dienst hinein unzureichend erfüllt. Das Land sieht sich deshalb seit dem Jahr 2022 gezwungen, gegebenenfalls mit Zuschlägen nachzujustieren.
„Doch auch „ganz oben“ besteht in Schleswig-Holstein ein Problem mit dem Einkommensgefüge – hier geht es allerdings um Fälle, in denen die Kasse zu laut klingelt. Auch dadurch kann das Gerechtigkeitsempfinden massiv gestört werden. Und das ist dann besonders verwerflich, wenn diese Störung in öffentlich-rechtlichen Strukturen ausgelöst wird“, heißt es vom dbb sh. „Dafür gibt es ausweislich der gesetzlich vorgegebenen Veröffentlichung der Bezüge des Spitzenpersonals der Unternehmen der öffentlichen Hand diverse Steilvorlagen.“ Das betreffe auch – aber nicht nur – Sparkassen, wo jährlich häufig mehr als eine halbe Million Euro gezahlt wird. Tellkamp: „Entweder haben die Akteure vergessen, dass sie auf der Grundlage des öffentlichen Rechts unterwegs sind, oder sie haben beim damit einhergehenden Gemeinwohl die beiden ersten Buchstaben gestrichen. Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass Gesetzgeber, Gewährträger und Aufsichtsinstitutionen wegschauen oder sogar grünes Licht geben.“





