Verfassungsgericht prüft Altersgrenzen beim Kindergeld: Beamte sollten Familienzuschlag beantragen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird sich erneut mit der Frage beschäftigen, ob die von 27 auf 25 Jahre herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld verfassungsgemäß ist. Vom Kindergeldbezug ist der besoldungsrechtliche Familienzuschlag abhängig. Der dbb rät daher allen Beamten, die durch die Herabsetzung Nachteile erleiden, unter Verweis auf dieses BVerfG-Verfahren bei ihrem Dienstherrn die Gewährung des Familienzuschlages für das in Betracht kommende Kind zu beantragen.
Aufgrund der positiven BVerfG-Entscheidung zu anderen in dem Gesetz getroffenen Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschließen, dass die Herabsetzung der Altersgrenze der Kinder verfassungswidrig ist. Aufgrund dessen hatte der dbb bereits allen Eltern, die durch die Regelungen Nachteile erleiden, geraten, gegen Kindergeld- beziehungsweise Steuerbescheide binnen eines Monats Einspruch einzulegen und unter Verweis auf das laufende BVerfG-Verfahren das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Sollte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit feststellen, hätte diese Entscheidung auch Auswirkungen auf die Gewährung des Familienzuschlages, da gemäß § 40 BBesG sowie der entsprechenden landesbesoldungsrechtlichen Regelungen der Familienzuschlag grundsätzlich der Gewährung des Kindergeldes folgt. Daher sollten Beamte unter Verweis auf das laufende Verfahren auch die Gewährung des Familienzuschlages bei ihrem Dienstherrn beantragen. Der Antrag müsste zur Rechtswahrung binnen des laufenden Haushaltsjahres erfolgen und sollte ebenfalls das Ruhen des Verfahrens beinhalten.
Mitglieder der dbb Fachgewerkschaften können bei diesen einen entsprechenden Musterantrag des dbb beziehen.