Hamburg
Verwaltungsgericht hält Alimentation weiterhin für verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 7. Mai 2024 eine mündliche Verhandlung im Hinblick auf Alimentationsverfahren durchgeführt. Als Ergebnis der Verhandlungen hat das Gericht in fünf Musterverfahren Beschlüsse zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gefasst.
Das Gericht hält die Alimentation der Jahre 2020/2021 in der Besoldungsgruppen A 7 – A 15 und der Besoldungsgruppe R 1 in den entschiedenen Fällen für verfassungswidrig. Insbesondere teilte das Verwaltungsgericht auch mit, dass die gezahlte Angleichungszulage für das Jahr 2021 nicht ausreichend gewesen ist.
Die Alimentationsverfahren in Hamburg laufen bereits seit mehr als 13 Jahren und i eine endgültige Lösung ist nicht in Sicht. Die Strategie des Senats keine Musterverfahren zu führen, sondern alle betroffenen Beamtinnen und Beamten zu Klagen zu zwingen, ist nicht aufgegangen. Dafür habe der Senat und der Gesetzgeber nun vom Verwaltungsgericht erneut die Rote Karte bekommen, hieß es vom dbb hamburg.
Der stellvertretende Landesvorsitzende des dbb Hamburg Thomas Kuffer sagte: „Das Verwaltungsgericht bestätigt durch seine Beschlüsse unsere immer vertretene Auffassung zu der verfassungswidrigen Besoldung. Die bisherigen Anstrengungen reichen nicht aus, um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Wir fordern den Senat und den Gesetzgeber auf, dass laufende Verfahren zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2024/2025 zu nutzen, um für alle Beteiligten eine Lösung zu finden. Der dbb hamburg steht entsprechenden Gesprächen offen gegenüber und sucht nicht die Konfrontation, geht ihr aber auch nicht aus dem Weg.“