Schleswig-Holstein
Weihnachtsgeld: Jahre der Enttäuschungen dürfen sich nicht fortsetzen
Das Weihnachtsgeld ist für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine herbe Enttäuschung. Die Sonderzahlung beträgt bei den Tarifbeschäftigen zwischen 32,53 und 87,43 Prozent eines Monatsentgeltes. Etliche Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein gehen komplett leer aus. Darauf hat der dbb schleswig-holstein hingewiesen.
Wie dringend dort eine Korrektur ist, zeige der Weihnachtsgeldverlustrechner des dbb Landesbundes, der erneut aktualisiert wurde. Eine vom Bundesverfassungsgericht angekündigte Entscheidung zu den bereits im Jahr 2007 beschlossenen Einschnitten könne allerdings eine überfällige Kehrwende einleiten. Die anstehende Entscheidung aus Karlsruhe basiere auf einem vom dbb schleswig-holstein betreuten Musterfall. Sie könnte das Land teuer zu stehen kommen. Wenn die Rechtswidrigkeit der Kürzungen bestätigt werde, dürfte das Land in der Pflicht sein, nachzulegen. Das betrifft auch die Vergangenheit: für die Jahre 2007 bis 2021 hat das Land auf Druck des dbb sh zugesichert, unabhängig von individuellen Anträgen der Betroffenen gegebenenfalls korrigierende Zahlungen zu leisten (Gleichstellungszusage).
Diese Zusage wurde ab 2022 nicht fortgesetzt, weil das Land davon ausgeht, mit der im selben Jahr vorgenommenen Besoldungskorrektur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wieder zu erfüllen. Das sieht der dbb schleswig-holstein jedoch anders, zumal sehr viele Beamtinnen und Beamte von den Korrekturen nichts oder fast nichts spüren. Deshalb habe man abermals das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Diesmal direkt, mit einer Verfassungsbeschwerde. Sollte auch daraus eine Gesetzeskorrektur resultieren, dürften Nachzahlungen nur für jene Beamtinnen und Beamte infrage kommen, die ihre Ansprüche durch Anträge abgesichert haben. Dies sei mit Blick auf die schleppende Besoldungsanpassung ohnehin in diesem Jahr angezeigt. Die vom dbb sh bereitgestellten Antragsmuster berücksichtigten vorsorglich alle Aspekte.
Mehr Informationen zur Thematik gibt es unter www.dbb-sh.de.