Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Wendt: „Unmittelbarer Zwang ist keine rechtswidrige Polizeigewalt“

Die DPolG will die Inhalte des Forschungsprojekts von Wissenschaftlern der Goethe-Universität Frankfurt am Main „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen (KViAPol)“ kritisch unter die Lupe nehmen und auswerten.

Die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung nach Einrichtung einer besonderen Ermittlungsbehörde, die parallel zur Staatsanwaltschaft gegen die Polizei ermitteln soll, weist die Gewerkschaft aber schon jetzt als „Paralleljustiz“ zurück.

Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte dazu am 16. Mai 2023: „Deutschland hat flächendeckend unabhängige Ermittlungsbehörden, das sind unsere Staatsanwaltschaften. Sie ermitteln auch bei Vorwürfen gegen Polizeibeschäftigte ausschließlich nach Recht und Gesetz und sind von politischen Erwartungshaltungen völlig unabhängig.“

Das Gegenteil davon seien „Polizeibeauftragte“, die von der Politik ausgesucht werden, um parallel zur Justiz zu ermitteln, Akteneinsicht zu nehmen und Vernehmungen durchzuführen. Diese Beauftragten seien von der Politik abhängig und würden zwangsläufig zu politisch erwünschten Ergebnissen kommen, so Wendt. Eine solche politische Paralleljustiz gegen eine einzelne Berufsgruppen sei vermutlich sogar verfassungswidrig.

 

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