Neuer Mutterschutz
Wichtiges Signal für einen geschlechtersensiblen Arbeitsplatz
Zum 1. Juni 2025 wurde der Mutterschutz auch auf Fehlgeburten ausgeweitet. Die dbb frauen begrüßen die neue Regelung.
„Die neue Regelung trägt einem geschlechtersensiblen Gesundheitsmanagement Rechnung“, betonte Milanie Kreutz am 5. Juni 2025 in Berlin. „Für die dbb frauen ist das ein wichtiges Signal und zeigt, dass die neue Bundesfamilien- und Frauenministerin, Karin Prien, ihre Rolle ernst nimmt. Geschlechtersensibles Gesundheitsmanagement ist uns ein großes Anliegen, leider wurde es lange Zeit hintenangestellt.“
Seit dem 1. Juni 2025 gilt der Mutterschutz nun auch für den Fall einer Fehlgeburt. Gestaffelt und abhängig von der Schwangerschaftswoche, in der die Frau ihr Kind verloren hat, können Frauen in dieser schweren Zeit eine Auszeit von zwei bis zu acht Wochen nehmen.
Kreutz weiter: „Fehlgeburten sind weiterhin ein Tabuthema, über das viele nicht sprechen. Durch die neue Gesetzeslage erhält das Thema mehr Aufmerksamkeit. Das ist gut so. Gerade bei dem tragischen Erlebnis einer Fehlgeburt ist es ein Unding, Frauen direkt wieder an die Arbeit zu schicken – als wäre nichts gewesen. Damit ist jetzt glücklicherweise Schluss.“
„Natürlich steht es jeder Frau frei, selbst zu entscheiden, ob sie diese Auszeit nehmen oder direkt wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchte. Unser Job als Bundesfrauenvertretung ist es sicherzustellen, dass Frauen in dieser schwierigen Lebensphase nicht unter Druck gesetzt werden und sich frei entscheiden können", so die dbb frauen Chefin.