Gewalt gegen FrauenWir brauchen Lösungen – keine aufgeheizten Debatten

180.715 Frauen wurden laut BKA 2023 Opfer häuslicher Gewalt. Das Gewalthilfegesetz schafft einen Rechtsanspruch auf Schutz und Zuflucht – jetzt muss es umgesetzt werden.

„Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft. Um dieses Problem anzugehen, brauchen wir konsequentes Handeln, keine aufgeheizten Debatten“, betonte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, am 24. Oktober 2025 in Berlin. „Unser Ziel war und bleibt, Gewalt gegen Frauen entschieden zu bekämpfen, Betroffene zu schützen und präventive Strukturen dauerhaft zu verankern. Damit das funktioniert, muss das Gewalthilfegesetz endlich in der Fläche umgesetzt werden.“

Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) zeigen, wie gravierend das Problem ist:

• 180.715 Frauen wurden Opfer häuslicher Gewalt – das sind 5,6 Prozent mehr als im Vorjahr.
• 70,5 Prozent aller Opfer häuslicher Gewalt sind weiblich.
• Bei Partnerschaftsgewalt liegt der Anteil sogar bei 79,2 Prozent.
• 148.062 Tatverdächtige wurden gezählt, 89,5 Prozent davon Männer.
• Am stärksten betroffen sind Frauen zwischen 30 und 40 Jahren – also mitten im Berufs- und Familienleben.

Zeit für politische Entschlossenheit

Für die dbb frauen-Chefin sind diese Zahlen ein Weckruf: „Gewalt an Frauen darf niemals politisiert werden. Die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt darf kein Stückwerk bleiben.“ Drei Stellschrauben seien dafür nötig: „Kommunen brauchen Mittel und Personal, um Schutzräume und Beratungsstellen zu sichern. Polizei und Justiz brauchen Zeit, Technik und Rückhalt, um Täter konsequent zu verfolgen. Und wir alle brauchen einen politischen Diskurs, der nicht spaltet, sondern Verantwortung übernimmt", forderte Kreutz. Jetzt sei die Zeit für Entschlossenheit, Kooperation und Respekt gegenüber denen, die täglich für Sicherheit und Zusammenhalt sorgen. „Sie brauchen Rückhalt, keine Symbolpolitik."

Mit dem Gewalthilfegesetz existiert bereits ein zentrales Instrument für den Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Zum ersten Mal besteht ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Zuflucht. Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, haben jetzt einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Hilfsangebote und Schutzräume – unabhängig von Einkommen oder Wohnort. Das Gesetz ist zudem mit präventiven Maßnahmen wie der elektronischen Fußfessel für Hochrisiko-Täter verknüpft. Das bedeutet: Polizei und Justiz können gefährliche Täter künftig enger überwachen, um Opfer frühzeitig zu schützen. 

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