Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs und digitales Zugangsrecht gefordert

Bei einer Anhörung zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BetrVG) hat dbb Tarifchef Volker Geyer eine Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs gefordert.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf soll die betriebliche Mitbestimmung modernisieren, die Bildung von Betriebsräten erleichtern sowie deren Rechte zu stärken. Reformbedarf besteht nicht nur aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie, sondern auch im Hinblick auf die Digitalisierung in der Arbeitswelt.

„Die Corona-Pandemie stellt die Arbeitnehmervertretung in den Betrieben vor große praktische Probleme“, erklärte Geyer am 17. Mai 2021 bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales. „Wenn die Mehrheit der Belegschaften im Homeoffice ist, fallen Kommunikationswege weg und Teile der Gremienarbeit können nur über Telefon und Videokonferenzen erledigt werden. Die Erfahrungen, die die Gewerkschaften und Betriebsräte beim mobilen Arbeiten in den letzten Monaten gesammelt haben, sollten in den Gesetzgebungsprozess einfließen.“

Geyer forderte außerdem eine Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs: „Die Stammbelegschaft wird zunehmend durch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sowie Beschäftigte mit Werk- und Dienstverträgen ersetzt. Das Betriebsverfassungsgesetz muss auch diese Sonderformen im Betrieb erfassen.“

Darüber hinaus plädiere der dbb für ein Nutzungsrecht von digitalen Angeboten. „Wir fordern, dass den Gewerkschaften ein elektronisches Zugangsrecht zu den Betrieben eingeräumt wird", so Geyer. Den Gewerkschaften müsse beispielsweise zugestanden werden, Online-Meetings mit Beschäftigten durchzuführen, Videobotschaften zu senden sowie das Intranet oder Social-Media-Kanäle für eigene Informationen zu nutzen. „Angesichts der ständigen Weiterentwicklung technischer Standards muss der Zugang der Gewerkschaften zu den jeweils in dem Betrieb aktuellen Informationskanälen dauerhaft und bruchfrei gesichert werden“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende.

Der Gesetzentwurf sieht eine Vereinfachung der Betriebsratswahlen in kleineren Betrieben sowie ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit vor. Der dbb geht davon aus, dass Betriebsräte mit diesem neuen Recht den Abschluss von speziellen Betriebsvereinbarungen anstreben. „Die Betriebsräte kennen die Belange der Beschäftigten sowie die Situation vor Ort und können so die praktische Umsetzung der mobilen Arbeit und die Schutzrechte regeln“, so Geyer. „Das Mitspracherecht des Betriebsrates bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit ist auch ein wichtiges familienpolitisches Signal an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese sollen die Möglichkeit haben, flexibel zu arbeiten – ohne die Gefahren durch die Entgrenzung von Arbeits- und Privatleben.“

Erstmals wird in dem Gesetzentwurf auch die Einbindung des Betriebsrats beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) thematisiert. Die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen sollen auch dann gelten, wenn der Einsatz von KI im Betrieb vorgesehen ist. Sachverständige sollen ohne Hürden hinzugezogen werden können. Geyer: „Der dbb ist der Ansicht, dass eine frühzeitige Einbindung der Betriebsräte das Vertrauen und die Akzeptanz der Beschäftigten bei der Einführung und der Anwendung von KI stärken. Es ist unzweifelhaft notwendig, dass in Fragen der KI auch ein ständiger Bedarf an fachlicher Unterstützung bei den Betriebsräten besteht.“

 

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