BDZ erreicht flexiblere Arbeitszeitregelungen für die Generalzolldirektion

Die Fraktion der Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) im Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion hat sich erfolgreich für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit eingesetzt. Eine entsprechende Dienstvereinbarung wurde unterzeichnet, teilte der BDZ am 1. Juni 2017 mit.

„Wir haben mit der Einführung der Funktionszeit die Abschaffung der Kernzeitregelungen in der Generalzolldirektion erreicht. Die individuelle Arbeitszeit lässt sich künftig flexibler gestalten und trägt damit zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Die Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle ist eine Kernforderung unseres BDZ-Wahlprogramms zur Personalratswahl 2016 und konnte durch den Einsatz der BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat erfolgreich umgesetzt werden“, betonte Thomas Liebel, Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion. Die Neuregelungen treten zum 1. Juli 2017 in Kraft.

Die Regelungen gelten demnach grundsätzlich für alle Beschäftigten der Generalzolldirektion. Jedoch sind Beschäftigte einzelner Aufgabenbereiche aufgrund ihrer Tätigkeit von den Regelungen ausgenommen beziehungsweise ihre Teilnahme ist nur eingeschränkt möglich. Für diese Aufgabenbereiche – zum Beispiel Ermittlungsdienst und operative Sicherheitsrisikoanalyse, Zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung – sollen zwischen dem Präsidenten der Generalzolldirektion und dem Gesamtpersonalrat zeitnah gesonderte Dienstvereinbarungen geschlossen werden.

 

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