Sachsen

Beamtenbund verklagt MDR

Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB) verklagt den MDR Rundfunkrat. Hintergrund ist die Nicht-Berücksichtigung der Gewerkschaft in der laufenden Amtszeit. „Der MDR Rundfunkrat hält uns rechtswidrig von einem Sitz im wichtigsten Aufsichtsgremium des MDR fern. Dagegen haben wir vor über vier Monaten Widerspruch eingelegt. Bis heute haben wir vom MDR Rundfunkrat keinerlei Reaktion erhalten. Deswegen haben wir jetzt beim Verwaltungsgericht Leipzig eine so genannte Untätigkeitsklage eingereicht“, so SBB Vorsitzende Nannette Seidler. „Ziel ist die Aufhebung der Auswahlentscheidung des MDR Rundfunkrates.“

Der MDR Rundfunkrat hatte Anfang des Jahres darüber zu entscheiden, welche Gewerkschaften in dem Gremium vertreten sein werden. Der neue MDR-Staatsvertrag hatte deren Sitze von 3 auf 6 aufgestockt und jedem Bundesland zwei Sitze zugeordnet. Während sich in Thüringen DGB und Beamtenbund verständigen konnten, gelang das in Sachsen-Anhalt und Sachsen nicht. Hier hat neben dem Beamtenbund und dem DGB auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) einen Sitz beansprucht. Der MDR-Staatsvertrag sieht in einem solchen Fall eine Entscheidung des MDR Rundfunkrates über die noch zu besetzenden Plätze vor. Diese Entscheidung hat der Rundfunkrat am 28. Februar 2022 zulasten des SBB gefällt. In Sachsen-Anhalt wurden Beamtenbund und DGB bestimmt.

„Der MDR Rundfunkrat hat bei der sächsischen Besetzung rechtswidrig gehandelt“, sagt Hubertus Gersdorf. Der Leipziger Top-Jurist hat den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig inne und gilt als einer der profiliertesten deutschen Medienrechtler. Er hat die Rechtslage geprüft und vertritt den SBB nun gegenüber dem MDR.

„Der Rundfunkrat hat sich nicht an den Willen des Gesetzgebers gehalten. Zwar steht im eigentlichen Staatsvertragstext der Beamtenbund nicht explizit als direkt entsendeberechtigte Organisation. Schon in der Gesetzesbegründung ist er dann aber doch explizit erwähnt. In weiteren öffentlich zugänglichen Dokumenten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird ebenfalls sehr deutlich, welchen Willen der Gesetzgeber hatte – nämlich den Beamtenbund auf jeden Fall mit einem festen Sitz auszustatten“, so Gersdorf. „Zwar galt früher in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur der reine Gesetzestext als maßgeblich. Diese Position ist aber seit über 10 Jahren überholt. Jetzt kommt es bei der Ermittlung des Willens des Gesetzgebers auch auf die Gesetzesbegründung und die weiteren Materialien aus der Phase der Gesetzgebung an. Das hat der MDR Rundfunkrat verkannt.“

Nannette Seidler ergänzt: „Schon während der Entscheidung war dieser Punkt im Rundfunkrat offenbar kontrovers diskutiert. Der Juristische Direktor des MDR vertrat den Standpunkt, das Bundesverfassungsgericht würde nur auf den Gesetzestext an sich abstellen. Wie wir jetzt wissen, ist das falsch.“ Der SBB habe deshalb nach eingehender Prüfung Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.

 

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