Hamburg

Besoldung in Hamburg seit 2011 verfassungswidrig?

Seit Ende 2011 streiten sich der dbb hamburg und die Stadt Hamburg mittels so genannter Musterklagen über die korrekte und verfassungsgemäße Besoldung. Nun wird das Verfassungsgericht Hamburg dazu wahrscheinlich eine Beschlussvorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fertigen, teilte der dbb hamburg am 27. November 2020 mit.

Ziel ist es, höchstgerichtlich feststellen zu lassen, ob die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten seit der Streichung beziehungsweise der Kürzung des „Weihnachtsgeldes“ ab 2011 noch verfassungsgemäß ist.

Der Senat in Hamburg behauptet, dass sich die damalige Gleichbehandlungszusage in Bezug auf die vom dbb hamburg erhobenen Musterklagen und die damaligen Widersprüche nur auf die Jahre 2011 und 2012 bezögen. Dazu hat das Personalamt der Stadt Hamburg – offenbar auf politischen Druck – in die Mitteilungen der Bezüge für Dezember 2020 einen „wichtigen Hinweis“ bezüglich dieser Formalie aufgenommen und die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten ab dem Haushaltsjahr 2013 negiert.

„Das ist zum einen ein eklatanter politischer Wortbruch; das Vertrauensverhältnis zu dem Senat ist – gelinde gesagt – absolut gestört und zum anderen gibt der Senat damit quasi zu, dass die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten zumindest in 2011 und 2012 verfassungswidrig war und auch noch immer ist. Wir haben jetzt die gesamte verbeamtete Kollegenschaft aufgefordert entsprechend Widerspruch gegen eben diese Bezügemitteilung einzulegen, um die möglichen Ansprüche zu wahren“, sagte der Landesvorsitzende des dbb hamburg, Rudolf Klüver. Der Landesbund stellt Musterwidersprüche zur Verfügung.

„Wegen dieser vom Senat nicht zu akzeptierenden Vorgehensweise werden wir die Stadt erneut verklagen müssen. Gerade in Corona-Zeiten und großflächiger Kurzarbeit ist dies für viele Bürgerinnen und Bürger wenig nachvollziehbar, aber bei einem so eklatanten Wortbruch der politischen Entscheidungsträger können wir gar nicht anders; zudem hat der öffentliche Dienst in Hamburg auch in der aktuellen Krisensituation wieder einmal seine absolute Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt,“ so Klüver.

Allein eine mögliche Nachzahlung für die Beamtinnen und Beamten für die Jahre 2011 und 2012 erreicht eine Größenordnung in Höhe einer dreistelligen Millionensumme. Der dbb hamburg rechnet jetzt mit einer massiven Widerspruchs- und Klagewelle, die in die Tausende gehen kann.

 

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