Schleswig-Holstein

Besoldungs- und Versorgungsanpassung

Im Mai 2022 wurde für Schleswig-Holstein das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 (BVAnpG 2022) veröffentlicht.

Das Gesetz sieht für seine Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Anpassungen der Besoldung und Versorgung

  • zum 1. Juni 2022 um 0,6 Prozent und
  • zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent vor.

Mit der Anpassung zum 1. Dezember 2022 orientiert sich der Gesetzgeber des Landes Schleswig-Holstein an der Tarifeinigung der TdL von November 2021 und geht sogar noch über diese hinaus.

Die Besoldungstabelle, gültig zum 1. Juni 2022, steht Ihnen unten zur Verfügung.

 

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