• Justitia-Skulptur auf dem Frankfurter Römerberg

Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern

Bundesarbeitsgericht setzt „Meilenstein für mehr Einkommensgerechtigkeit“

Als „Meilenstein für mehr Einkommensgerechtigkeit“ hat dbb frauen Chefin Milanie Kreutz die Entscheidung des BAG zu Verdienstunterschieden zwischen Frauen und Männern begrüßt.

Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschied am 16. Februar 2023, dass Arbeitgebende Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit deren unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen könnten (8 AZR 450/21). Er sprach einer Dresdnerin eine Gehaltsnachzahlung von 14.500 Euro und eine Entschädigung von 2.000 Euro zu. Ihr Arbeitgeber habe die Klägerin aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt, hieß es in der Entscheidung. Wenn Frauen und Männer wie im verhandelten Fall bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt werden – konkret ging es bei gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnissen um einen Unterschied beim Grundgehalt von 1.000 Euro monatlich in der Probezeit und später noch rund 500 Euro monatlich –, begründe das die Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts. Diese Vermutung könnten Arbeitgeber nicht mit dem Argument widerlegen, der Mann habe besser verhandelt oder er sei perspektivisch für einen Leitungsjob vorgesehen, so der Senat. Die Bundesrichter kippten mit dem Urteil Entscheidungen der Vorinstanzen in Sachsen in großen Teilen.

„‘Schlecht verhandelt‘ ist eben keine Antwort auf das Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts“, sagte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, mit Blick auf die Entscheidung der Erfurter Richterinnen und Richter. „Das BAG hat mit der Entscheidung für die Diplomkauffrau aus Dresden einen Meilenstein für mehr Einkommensgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern gesetzt und klargestellt, dass Equal Pay durch das Gleichbehandlungsgesetz, das Entgelttransparenzgesetz und das Grundgesetz ein nicht verhandelbares Grundrecht ist. Nur objektive und geschlechtsneutrale Gründe wie Qualifikation oder Berufserfahrung können bei gleicher Tätigkeit eine unterschiedliche Bezahlung rechtfertigen“, betonte Kreutz, die auch stellvertretende Bundesvorsitzend des dbb ist. „Dem Mut und dem Durchhaltevermögen der Klägerin ist größte Anerkennung dafür zu zollen, dass sie den langwierigen Weg durch alle Instanzen unbeirrt beschritten hat, um für ihr Recht auf gleiche Bezahlung zu kämpfen“, so Kreutz. Die BAG-Entscheidung zu Entgeltdiskriminierung und dem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz werde nun eine hohe Relevanz für die Berufspraxis entfalten, zeigte sie sich überzeugt.

Laut Statistischem Bundesamt erhielten Frauen 2022 durchschnittlich einen Bruttostundenverdienst von 20,05 Euro – Männer von 24,36 Euro. Nur einen Teil der Lohnlücke erklärt das Statistikamt mit höheren Teilzeitquoten und geringeren Gehältern in frauentypischen Berufen. „Equal Pay liegt in Deutschland noch in weiter Ferne“, kritisierte dbb Vize Kreutz, das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 eigentlich für mehr Gleichheit sorgen solle, sei zu schwach, zumal es nur in Unternehmen ab 200 Beschäftigten Auskunftsrechte in Sachen Lohn und Gehalt vorsehe. „Wir brauchen hier noch mehr Transparenz und konkrete Rechtsfolgen für Entgeltdiskriminierungs-Tatbestände“, forderte sie.

 

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