Gesetzentwurf zur Novellierung des BPersVG

Bundespersonalvertretungsgesetz: Nur ein erster Schritt

Auch in einem überarbeiteten Referentenentwurf hält das Bundesministerium des Innern (BMI) daran fest, dass die oberste Dienstbehörde das Recht hat, einseitig Entscheidungen der Einigungsstelle aufzuheben. Mit Augenhöhe zwischen Dienststelle und Personalvertretungen habe das nichts zu tun, betonte dbb Vize Friedhelm Schäfer im Rahmen der Verbändebeteiligung am 12. November 2020.

„Ein grundsätzliches Recht der Dienststelle, Entscheidungen aufzukündigen, die bereits von der Einigungsstelle getroffen wurden, entwertet die beteiligten Personalvertretungen und ist mit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit nicht zu vereinen“, sagte der Zweite Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion beim virtuellen Beteiligungsgespräch des BMI. Es sei darüber hinaus auch nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein aus 1995 vereinbar.

Ebenfalls kritisierte Schäfer, dass der Entwurf nur zaghaft auf die Digitalisierung reagiere. Zwar sei zu begrüßen, dass auf Drängen des dbb in den überarbeiteten Entwurf nunmehr die Option zur Nutzung audiovisueller Technik für Personalratssitzungen aufgenommen worden sei. „Diese Optionen fehlen allerdings für Sprechstunden und Personalversammlungen ebenso wie Personalratswahlen“, so Schäfer. „Die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes wird sich in den nächsten Jahren massiv auf die Präsenz- und Kommunikationskultur in den Dienststellen auswirken und auch die Arbeit der Personalvertretungen erfassen.“ Mit Nachdruck forderte Schäfer daher zudem ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zur Dienststelle, das sich angesichts veränderter Arbeitsformen und Erreichbarkeiten der Beschäftigten als konsequente Fortentwicklung aus dem Koalitionsrecht des Art. 9 Abs. 3 GG ableite. 

Grundsätzlich begrüßt wurde die Absicht, die bislang informell bestehende Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte gesetzlich zu institutionalisieren, da die Arbeitsgemeinschaft sich als Beratungsgremium bewährt habe und in der Bundesverwaltung etabliert sei. Nach Auffassung des dbb dürften die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft mangels ausreichender demokratischer Legitimation jedoch nicht über eine interne Erörterung und Abstimmung gemeinsamer personalvertretungsrechtlich relevanter Angelegenheiten hinausgehen. Der dbb forderte daher die Ausklammerung dieses Themas aus dem Gesetzentwurf. 

Der zweite Vorsitzende des dbb resümierte, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nur der Anfang einer kontinuierlich fortzusetzenden und zu Beginn der kommenden Legislaturperiode zwingend in einen weiteren und erweiterten Gesetzentwurf mündenden Modernisierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sein könne.

 

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