Rentenrecht und öffentlicher Dienst
Dauderstädt: Deutsche Einheit endlich vollziehen
Die vollständige Umsetzung der Deutschen Einheit im Rentenrecht sowie in den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt beim Landesgewerkschaftstag des dbb brandenburg am 13. Juni 2014 in Potsdam gefordert.
„Wir sind auch heute noch nach 25 Jahren stolz, wie konfliktfrei und elegant das vereinte Deutschland gewachsen ist, wir freuen uns über die Krisenfestigkeit unseres Landes im Vergleich mit anderen Staaten dieser Welt. Dennoch gibt es noch Relikte der getrennten Welten, und es ist an der Zeit, damit aufzuräumen und wirklich gleiche Lebensverhältnisse anzustreben“, sagte der dbb Chef vor den Delegierten und hochrangigen Vertretern aus Politik und Verbänden. Dauderstädt kritisierte vor allem die anhaltende Ungleichbehandlung der Rentnerinnen und Rentner in Ost und West und begrüßte die Absichtserklärung der großen Koalition im Koalitionsvertrag, zum Ende des Solidarpaktes 2019 die vollständige Angleichung der Rentenwerte zu vollziehen. „Wir werden die Koalitionäre beim Wort nehmen, dass hier wirklich ein Schlussstrich gezogen wird“, machte der Bundesvorsitzende klar. Auch im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gebe es Restanten der Ungleichbehandlung, betonte Dauderstädt: „Das reicht von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die beispielsweise bei den Kommunen im Westen 39 Stunden, im Osten 40 Stunden beträgt, über die Jahressonderzahlung, deren Höhe im Tarifgebiet Ost nur 75 Prozent der West-Werte erreicht, bis hin zur eingeschränkten Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor 1990, Sondertatbeständen beim Krankengeldzuschuss in der Entgeltfortzahlung und der Befristung von Arbeitsverhältnissen. 25 Jahre nach der Deutschen Einheit sind das keine Randthemen, die unter den Vorzeichen gelegentlicher Tarifpflege angeschaut werden sollten“, mahnte Dauderstädt. „Hier geht es darum, gleiche Arbeitsbedingungen in Ost und West zu schaffen – und wenn nicht vorbildlich im öffentlichen Dienst, wie denn sonst jemals in Industrie und Handel?“
Kritik übte der dbb Bundesvorsitzende mit Blick auf die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse erneut an der Föderalisierung des Beamtenrechts: „Die Verlagerung der Kompetenzen für Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht vom Bund auf die Länder 2006 hat mittlerweile erhebliche Zentrifugalkräfte freigesetzt. Die Politiker werden bald wahrnehmen, dass Wanderungsbewegungen und Nachwuchs-Gewinnungs-Probleme entstehen, wenn für die gleiche Gehaltsgruppe und damit im Prinzip die gleiche Aufgabe inzwischen teilweise mehr als 20 Prozent Differenz in der Bezahlung zu verzeichnen sind und auch noch deutliche Unterschiede bei Aufstiegschancen, Sonderzahlungen, Beihilfe und Versorgung dazukommen.“ Dauderstädt erinnerte daran, „dass eine ähnliche Entwicklung die Bundesländer in der Mitte der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts dazu bewogen hatte, den Bund aufzufordern, ihre Zuständigkeiten zu zentralisieren“, was dieser dann auch tat.