• Digitalisierung des öffentlichen Dienstes

Digitalisierung des öffentlichen Dienstes

dbb fordert Gesamtstrategie und Qualifizierungsoffensive

Der dbb Bundesvorsitzende hat im Interview mit der Rheinischen Post (Ausgabe vom 27.10.2018) erneut fehlende Fortschritte beim Thema Digitalisierung des öffentlichen Dienstes angemahnt.

Ulrich Silberbach: „Wenn ein Unternehmer drei Jahre auf die Baugenehmigung warten muss, ist das für die Firma totes Kapital. Auf der Bundesebene gibt es mittlerweile in jedem Ministerium eine Fachabteilung für Digitalisierung, die vor sich hinwurschtelt. Das gleiche kann man runterbrechen auf die Länder und Kommunen. Jeder kocht sein eigenes Süppchen, und keiner hat eine Gesamtstrategie. Im Endeffekt erleben wir eine Neuauflage der Trauerspiele, die wir bereits bei der elektronischen Gesundheitskarte oder dem Digitalfunk hatten: da wird so lange rumgedoktort, bis der Zug längst abgefahren ist.“

Dabei sei die Digitalisierung für den öffentlichen Dienst eine große Chance, seine Rolle als Berater für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft zu stärken, so der dbb Chef: „Kein Job wird deswegen wegfallen. Die Aufgabenfelder werden sich ändern, weg von der Aktenverwaltung, hin zum Service. Die Beschäftigten müssen dafür qualifiziert werden. Die Privatwirtschaft gibt vier bis sechs Prozent ihres Personaletats für Qualifizierung aus, im öffentlichen Dienst sind es zwei. Da muss draufgesattelt werden.“

Im Interview sprach Silberbach außerdem das Thema Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst an. Das Problembewusstsein bei Politik und Medien sei zwar inzwischen geschärft, die Lage aber weiterhin ernst: „Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Polizisten den Eindruck bekommen, es sei mit ihrem Gehalt abgegolten, dass sie sich krankenhausreif schlagen lassen müssen.“ Das gleiche gelte natürlich etwa auch für Lehrerinnen und Lehrer, Rettungskräfte, oder Beschäftigte bei Jobcentern und Feuerwehr. Skeptisch bewertet der dbb Chef den Vorschlag, mehr Abschreckung durch eine Verschärfung des Strafgesetzbuches zu erreichen. Zunächst sollte der bestehende gesetzliche Rahmen ausgeschöpft werden: „Das Strafmaß für Körperverletzung reicht von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Trotzdem erhalten die meisten Täter nur Bewährungsstrafen. Das passt nicht mehr in die Zeit.“

 

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