• Hirschragout

Dienstunfall auf Weihnachtsfeier: Schrot à la carte

Eine Polizeibeamtin verspeist während einer dienstlich veranlassten Weihnachtsfeier das dort servierte Mahl: „Hirschragout mit Beilage“. Hierbei biss sie auf eine Schrotkugel , wobei Zähne zu Schaden kamen. Ein Dienstunfall?

Durch die Schrotkugeln im Hirschfleisch wurden drei Zähne des ansonsten intakten Gebisses der Polizeibeamtin beschädigt. Sie beantragte, dieses Ereignis als Dienstunfall anzuerkennen. Der Dienstherr lehnte ab. Das Dienstleistungszentrum Süd übernahm die prozessuale Vertretung der Beamtin und erhob Klage; mit Erfolg!

Die dienstliche/betriebliche Weihnachtsfeier ist maßgeblich mit Billigung der Dienstvorgesetzten durchgeführt worden. Teil dieser Jahresabschlussfeier war ein „gutes Abendessen“. Weihnachtsfeiern dienten der Förderung des Gemeinschaftsgedankens, des Zugehörigkeitsgefühls, der Kommunikation und der Verbundenheit der Betriebsangehörigen. Darin liege das dienstliche Interesse an derartigen Festivitäten.

Derartige Feierlichkeiten können dem dienstlichen Unfallschutz unterliegen (Bayerisches Verwaltungsgericht München, Az.: M 12 K 14.1393, Urteil vom 10. Juli 2014). Das Ereignis wurde als Dienstunfall anerkannt.

 

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