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Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Digitaler, flexibler, übersichtlicher: Arbeit der Personalvertretungen wird in Gegenwart geholt

„Was lange währt, ist in vielerlei Hinsicht auch endlich gut geworden", kommentierte die Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann, die am 14. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündete Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes. 

„Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Technik, einvernehmliche Fristlösungen werden die Arbeit der Gremien erleichtern", betonte Herrmann, "und für junge Beschäftigte auch attraktiver machen." 

Herrmann, die als Sachverständige den dbb beamtenbund und tarifunion in der Anhörung des Innenausschusses vertreten hatte, freut sich über die wichtigen Verbesserungen bei der Digitalisierung der Personalratsarbeit, die auf den letzten Metern noch erreicht wurden. Ihr Plädoyer für die Streichung der ursprünglich vorgesehenen Befristung der Sitzungsformate Video- und Telefonkonferenz und ihr Einsatz für die nachträgliche Zulassung von Online-Sprechstunden und Nutzung audiovisueller Technik bei Personalversammlungen hätten sich ausgezahlt. „Das gilt auch für den jetzt im Gesetz verankerten Anspruch der Gewerkschaften auf Präsenz im Intranetauftritt der Dienststelle," so Herrmann weiter. „Damit ist es gelungen, die Tür zu einem echten digitalen Zugangsrecht der Gewerkschaften zumindest einen Spaltbreit zu öffnen."  

Hier müsse sich aber angesichts veränderter Arbeitsformen und Anwesenheitszeiten der Beschäftigten in der Dienststelle noch deutlich mehr tun. "Es ist wichtig, dass die Gewerkschaften aktiv unmittelbar digitalen Kontakt zu jedem Beschäftigten aufnehmen können, etwa durch E-Mail", erklärte Herrmann. Als dbbj-Vorsitzende wisse sie aus Erfahrung, dass gedruckte Flugblätter und Magazine bei der jungen Generation, die für private und dienstliche Kommunikation vorwiegend Messenger-Dienste nutzt und Informationen nur noch im Internet sucht, im wahrsten Sinn des Wortes nicht mehr ankommen.

„Diese Novellierung war erst der Startschuss. Weitere Verbesserungen sind nötig und müssen in der nächsten Legislatur des Bundestages angegangen werden," forderte Herrmann.

 

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