Baden-Württemberg:

DSTG begrüßt Klage gegen Vollzugsdefizit bei der Steuererhebung

Jedes Jahr entgehen dem Staat Steuereinnahmen in Milliardenhöhe durch Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit „Bargeldkassen“ von Unternehmen. Daher hat die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) am 6. November 2017 die gerichtlichen Schritte eines Gastronomen aus Baden-Württemberg begrüßt, der dem Bundesland einen gravierenden Verstoß gegen eine gleichmäßige Steuererhebung vorwirft und eine verfassungsrechtliche Überprüfung eines sogenannten „strukturellen Vollzugsdefizits“ anstrebt. Er hat zu diesem Zweck eine Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg erhoben, die auf einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abzielt.

Die DSTG habe etwa bei einer Anhörung zum neuen Kassengesetz im Jahr 2016 ebenfalls ein „strukturelles Vollzugsdefizit“ festgestellt und vor einer verfassungswidrigen Steuererhebung gewarnt. Der DSTG-Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler hatte zudem vor der Gefahr gewarnt, dass „der ehrliche Unternehmer aus dem Markt fällt, während der steuerlich unehrliche Betriebsinhaber überlebt“. Der Staat greife damit durch ein Unterlassen eines gleichmäßigen Steuervollzuges in die Regeln eines fairen Wettbewerbs ein.

Hintergrund ist, dass auch das neue Kassengesetz keine allgemeine Registrierkassenpflicht vorsieht, sondern weiterhin eine „offene Ladenkasse“ möglich ist. Dies sei im Zeitalter der Digitalisierung ein staatlich sanktioniertes „offenes Scheunentor für Steuerhinterziehung“. Zwar sieht das neue Gesetz eine sogenannte Kassen-Nachschau vor. Nach Auffassung der DSTG wird dieses Instrument angesichts des Personalmangels in den Finanzämtern jedoch weitgehend wirkungslos bleiben beziehungsweise Lücken an anderer Stelle reißen.

Auch die langen Übergangszeiten des Gesetzes bei der Nachrüstung manipulationssicherer Kassen-Software und eine nicht absolut wirkende Belegausgabepflicht der Unternehmen würden dazu führen, dass eine vollständige Steuerzahlung eher vom Zufall als von einem gesetzmäßigen Vorgehen abhänge. Die Argumentation, es liege ein „verfassungswidriges Vollzugsdefizit“ durch politisch zu verantwortende Untätigkeit vor, ist daher aus Sicht der DSTG sehr nachvollziehbar und schlüssig.

 

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