• Steuerliche Entlastung von Familien

Steuerliche Entlastungen für Familien

Ehegattensplitting nicht mehr zeitgemäß

In der Debatte um die bessere steuerliche Entlastung von Familien hat die dbb bundesfrauenvertretung fehlende Maßnahmen zur Modernisierung des Ehegattensplittings kritisiert.

„Der vorliegende Referentenentwurf zum Familienentlastungsgesetz enthält keinerlei Aussagen zur Reform des Ehegattensplittings. Weiterhin werden somit Ehen steuerlich bevorzugt entlastet und eben nicht vorrangig Familien mit Kindern. Das ist nicht länger zeitgemäß. Der Trauschein ist nicht länger Voraussetzung für die Familiengründung. Kinder leben heutzutage immer häufiger in Patchwork-Familien oder werden von Eltern alleinerzogen. Dieser neuen Familienrealität muss auch das Steuerrecht gerecht werden“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 7. November 2018 deutlich.

Darüber hinaus trägt der Erhalt der Steuerklassenkombination III/V für verheiratete Paare aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung zur steuerlichen Benachteiligung des Ehepartners mit dem geringeren Einkommen bei. „Vor allem Frauen, die noch immer häufiger ihre Wochenarbeitszeit reduzieren, um neben dem Beruf Familienaufgaben zu übernehmen, sind hier betroffen. Die höhere Steuerlast der Lohnsteuerklasse V mindert die Berechnungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder auch Krankengeld. Das Faktorverfahren mit den Lohnsteuerklassen IV/IV kann diese einseitigen Nachteile ausgleichen. Hier sollten Verwaltung und Politik ansetzen und konkrete Vorschläge liefern, wie das Faktorverfahren attraktiver gestaltet und damit zum gleichstellungswirksamen Steuerungsinstrument werden kann“, forderte Helene Wildfeuer.

 

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