• Verhandlungskommission von dbb und ver.di
    Die gemeinsame Verhandlungskommission von dbb und ver.di.

Tarifvertrag zur Umgestaltung der Bundeswehr:

Erfolgreiche Verhandlungen über eine Verlängerung des TV UmBw

Am 24. März 2017 verhandelte die gemeinsame Verhandlungskommission von dbb und ver.di mit Vertretern des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Verteidigung erfolgreich über eine Verlängerung des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw). Der TV UmBw vom 18. Juli 2001 läuft zum 31. Dezember 2017 aus.

  • In den Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die Geltungsdauer des Tarifvertrages bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wird.
  • Darüber hinaus musste der TV UmBw durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) angepasst werden. Das BAG hatte im Februar 2016 entschieden, dass die Regelungen zur Verringerung der persönlichen Zulage in § 6 Abs. 3 TV UmBw gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstößt, soweit bei einer Beschäftigungszeit von weniger als 25 Jahren nach der Vollendung des 55. Lebensjahres differenziert wird. In den Verhandlungen konnte erreicht werden, dass in § 6 Abs. 3 das 55. Lebensjahr gestrichen wird.
  • Weiter wurde vereinbart, dass in § 6 Abs. 4 die Wörter „für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung“ eingefügt werden, um dem Erfordernis der Rechtsprechung des BAG Rechnung zu tragen.
  • Und schließlich werden in § 6 Abs. 6 Satz 3 die Wörter „einer ungekürzten Vollrente wegen Alters“ durch die Wörter „der Regelaltersrente als ungekürzte Vollrente“ ersetzt. Hintergrund war eine neu aufgekommene Interpretation des § 6 Abs. 6 Satz 3 TV UmBw, wonach die Einkommenssicherung nicht mehr gezahlt werden soll, sobald ein Bezieher die theoretische Möglichkeit habe, die abschlagsfreie Rente mit 63 zu beziehen.

Die Änderungen sollen zum 1. Mai 2017 in Kraft treten. Es wurde eine Erklärungsfrist bis 30. April 2017 vereinbart.

Hintergrund

Der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) vom 18. Juli 2001 in der Fassung des 3. Änderungstarifvertrages vom 10. Dezember 2010 hat erfolgreich gezeigt, dass er eine große Bandbreite an verlässlichen Instrumentarien für sozialverträgliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Personalabbau und den Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich der Tarifbeschäftigten bei der Bundeswehr vorsieht. Ziel dieses Tarifvertrages ist es, die mit dem Umstrukturierungsprozess der Bundeswehr verbundenen personellen Maßnahmen über Qualifizierungsmaßnahmen und Einkommenssicherung sozial ausgewogen auszugestalten und betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Der TV UmBw war zuletzt 2010 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert worden.

 

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