Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Erschwerniszulagen: grundlegend verbessert, aber weiter ausbaufähig

Nach mehreren Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium konnte die BDZ bei der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) wichtige Verbesserungen für die Beschäftigten durchsetzen.

So würden einige langjährigen Forderungen im Bereich des Wasserzolldienstes endlich umgesetzt. Zudem werde eine neue Erschwerniszulage für die beim Zollfahndungsdienst als überwiegend im Außendienst zur verdeckten Einsatz- und Ermittlungsunterstützung eingesetzten Operativtechniker aufgenommen. Eine vollständige Übersicht hat die BDZ unter www.bdz.eu am 23. Januar 2020 zusammengestellt.

Die BDZ fordert darüber hinaus weitere Anpassungen im Bereich der Erschwerniszulagen. Dazu gehört die Angleichung der Erschwerniszulage für die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZuZ) an die GSG 9-Zulage sowie die Einbeziehung weiterer Tätigkeiten (bspw. Bediensteten der Zeugenschutzdienststelle des Zollfahndungsdienstes) in die Erschwerniszulagenverordnung.

 

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