• Das Foto zeigt Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, und ihre Stellvertreterin Tanja Küsgens.
    Fordern eine konsequente Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung: Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, und ihre Stellvertreterin Tanja Küsgens.

GanztagsbetreuungGesetz beschlossen! Jetzt zählt, was die Politik daraus macht

Seit dem 1. August 2026 gilt erstmals der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Doch vorerst nicht für alle.

Zunächst profitieren Kinder, die in diesem Schuljahr in die erste Klasse eingeschult werden. Bis zum Schuljahr 2029/30 soll der Anspruch schrittweise auf alle Grundschulkinder bis zur vierten Jahrgangsstufe ausgeweitet werden. 

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt für Kinder, Familien und die Gleichstellung“, sagte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, am 1. August 2026 in Berlin. „Verlässliche Betreuungsangebote stärken die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und erleichtern Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“  

Frauen profitieren besonders von einer gut ausgebauten Betreuungsinfrastruktur. Noch immer übernehmen sie den größten Teil der Sorgearbeit und reduzieren deshalb häufiger ihre Arbeitszeit oder unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit. Daraus resultieren Nachteile, zum Beispiel mit Blick auf Karrierechancen und Rentenansprüche. 

Mit jedem weiteren anspruchsberechtigten Jahrgang wächst der Bedarf an Betreuungsplätzen, Fachkräften und Räumen. Die bereits bestehenden Platzengpässe dürfen nicht dazu führen, dass Erstklässlerinnen und Erstklässler bevorzugt berücksichtigt werden, während Familien älterer Grundschulkinder weiterhin auf dringend benötigte Betreuungsplätze warten. Der Rechtsanspruch darf nicht durch die Umverteilung knapper Ressourcen erfüllt werden, sondern muss mit zusätzlichen Angeboten einhergehen. Kreutz: „Der Rechtsanspruch steht erst am Anfang seiner Umsetzung. Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute die Voraussetzungen schaffen, damit die Ausweitung auf weitere Jahrgänge gelingt. Investitionen in Gebäude sind wichtig. Genauso entscheidend ist aber die Frage, wer die Kinder künftig betreut und begleitet.“ 

Fachkräfte und Räume dürfen nicht fehlen  

Zudem darf die Qualität der Ganztagsbetreuung nicht hinter dem Platzausbau zurückstehen. Die Politik muss die Qualität der Ganztagsbetreuung gewährleisten. Eine repräsentative forsa-Umfrage unter Schulleitungen im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) kommt zu dem Schluss: Ein Viertel der Befragten geht davon aus, im kommenden Schuljahr 2026/27 noch kein Ganztagsangebot für alle Schulanfängerinnen und -anfänger gewährleisten zu können. Als größte Herausforderungen nannten die Schulleitungen fehlende Räume und fehlendes Fachpersonal.   

Tanja Küsgens, stellvertretende Vorsitzende der dbb frauen, betont: „Ein Rechtsanspruch allein schafft weder Fachkräfte noch Räume. Ganztagsbetreuung darf nicht bedeuten, dass Kinder nach dem Unterricht bis zum Nachmittag im selben Klassenraum ‚verwahrt‘ werden. Kinder brauchen Orte zum Spielen, Bewegen, Lernen, Entdecken und Erholen. Dafür sind ausreichend qualifiziertes Personal und kindgerechte Räumlichkeiten unverzichtbar.“ Viele Kommunen und Schulträger stehen vor der Herausforderung, zusätzliche Kapazitäten aufzubauen. Neben der Gewinnung von Fachkräften sind häufig An- und Umbauten, Erweiterungen oder neue Raumkonzepte erforderlich.  

Die Einführung des Rechtsanspruchs wird von Berichts- und Evaluationsverfahren begleitet. Der Erfolg darf dabei nicht allein an der Zahl der geschaffenen Plätze gemessen werden, sondern auch an der Qualität der Angebote und der tatsächlichen Entlastung von Familien – das ist den dbb frauen ein zentrales Anliegen.  

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