Gesetzentwurf der Bundesregierung
Corona-Krise: Keine Sorge ums Elterngeld
Der Bundestag berät am Mittwoch, 22. April 2020, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf für Maßnahmen im Elterngeld aufgrund des Coronavirus. Die Vorschläge der Bundesregierung seien zielführend und dringend erforderlich, um negative Auswirkungen der Corona-Krise auf die Elterngeldbezüge abzufedern, stellten dbb und dbb bundesfrauenvertretung heraus.
Mit dem Gesetzentwurf soll kurzfristig auf den Umstand reagiert werden, dass wegen der Corona-Krise Eltern die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug im gegenwärtigen Umfang nicht mehr einhalten können. Väter und Mütter, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt werden, können zum Beispiel derzeit weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Werdende Eltern, die aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I beziehen, würden bei den bestehenden Regelungen bei der späteren Berechnung der Höhe des Elterngeldes finanzielle Nachteile erleiden.
Aus diesem Anlass sollen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Eltern, die die Elterngeldvariante Partnerschaftsbonus nutzen, sollen ihren Anspruch nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise mehr oder weniger arbeiten als geplant. Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Corona-Krise erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Es wird ein zusätzlicher Ausklammerungstatbestand für Monate mit Einkommenseinbußen aufgrund der Corona-Krise eingeführt. Diese Monate fließen dann bei der Bemessung des Elterngeldes nicht mit ein.
"Diese Maßnahmen sind richtig und wichtig", so der Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach zum Gesetzentwurf. "Wer derzeit kein Elterngeld in Anspruch nehmen kann, weil er oder sie für die Gesellschaft wichtige Tätigkeiten ausübt, darf sich nicht auch noch darum sorgen, dass Elterngeldmonate nicht angetreten werden können. Zugleich sind Beschäftigte, die wegen der Corona-Krise ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, vor finanziellen Benachteiligungen bei der Berechnung des Elterngeldes zu schützen."
Silberbach gibt zu bedenken, dass der geplante Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 womöglich zu kurz bemessen ist. "Die zeitlich befristete Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes muss gegebenenfalls nachgebessert werden. Derzeit kann nicht seriös bestimmt werden, wann die Corona-Krise mit ihren Auswirkungen auch auf das Elterngeld vorüber ist."
Auch die dbb bundesfrauenvertretung bewertet die vorgesehenen Änderungen beim Elterngeldbezug positiv: „Die Bundesregierung sendet mit der Übergangsregelung ein deutliches gesellschaftspolitisches Signal: Erziehungsarbeit ist wichtig und für das Funktionieren unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Umso dringender müssen weitere Maßnahmen folgen, die Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern - vor allem Alleinerziehende - dabei unterstützen, ihre Existenz über die Corona-Krise hinaus zu sichern“, betonte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.