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Gesetzesänderung in der Krankenversicherung der Rentner: Manchmal braucht man einen langen Atem

Der Deutsche Bundestag hat am 16. Februar 2017 eine Änderung der Regelungen zur Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beschlossen. „Endlich wird den Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung unterbrochen haben, der Zugang zur KVdR erleichtert“, kommentierte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck die Entscheidung. Diese Lösung eines seit Jahren diskutierten Problems gehe unter anderem auf einen Vorschlag der dbb bundesseniorenvertretung zurück, die bereits 2015 angeregt habe, bei der Prüfung der Voraussetzungen und hier der Erfüllung der sogenannten 9/10-Regelung Kindererziehungszeiten herauszurechnen.

Die 9/10-Regelung besagt, dass Personen nur dann in der KVdR versicherungspflichtig sind, wenn sie Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sowie in der zweiten Hälfte des Zeitraums zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Stellung des Rentenantrags mindestens während Neuzehnteln Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder dort familienversichert waren. Die nun beschlossene Änderung sieht die Gleichstellung von drei Jahren Erziehungszeit pro Kind mit der Mitgliedszeit in der GKV vor. „Die Tatsache, dass diese Änderung zwei Jahre nach unserem Vorschlag und etlichen Gesprächen beschlossen wurde, zeigt, dass man manchmal einen langen Atem braucht und dass beharrliches Eintreten für die Interessen der Älteren sich lohnt“, stellte Speck fest.

 

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