Kampfmittelbeseitigungsdienst: Einigung über Flächentarif

In der dritten Verhandlungsrunde haben Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 7. November 2017 in Berlin eine grundsätzliche Einigung zu einem Flächentarifvertrag für den Kampfmittelbeseitigungsdienst erzielt. Auch wenn die Gewerkschaften sich im Hinblick auf eine verbesserte Eingruppierung nicht vollständig durchsetzen konnten, wurde das Ziel erreicht, ein bundesweit einheitliches Tarifniveau für alle Beschäftigten im Kampfmittelräumdienst zu schaffen. Die kräftige Anhebung aller Zulagen um bis zu 36 Prozent kann sich sehen lassen!

Die bundesweit einheitliche Entgeltgruppe 9 für Truppführer beziehungsweise Entschärfer bedeutet vor allem für die Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg eine deutliche Verbesserung, da die Kollegen dort bisher nur in der Entgeltgruppe 6 eingruppiert waren. Künftig wird über die Dynamisierung aller Zulagen für die Beschäftigten im Kampfmittelbeseitigungsdienst in den zweijährig stattfindenden Einkommensrunden in Potsdam verhandelt. Der neu einzufügende § 51 TV-L kann hinsichtlich der dort geregelten Beträge (Zulagen, Prämien und Gruppenunfallversicherung) jederzeit gekündigt und nachverhandelt werden, erstmals zum 31. Dezember 2018.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • Inkrafttreten der Neuregelungen ab 1. Januar 2018
  • Integration der Beschäftigten des Kampfmittelbeseitigungsdiensts in den TV-L
  • Anhebung der Gefahrenzulage auf 1.100 EUR / Monat für:
    • den Leiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
    • den Leiter im Kampfmittelbeseitigungsdienst
    • den ständigen Vertreter des Leiters des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
    • den ständigen Vertreter des Leiters im Kampfmittelbeseitigungsdienst
    • Truppführer bzw. Entschärfer
  • Bundesweite Eingruppierung aller (Hilfs-)Truppführer bzw. Entschärfer in die Entgeltgruppe 9
  • Einführung einer monatlichen Entgeltgruppenzulage für Truppführer bzw. Entschärfer von 85 EUR
  • Anhebung der Gefahrenzulage für Munitionsfacharbeiter der Entgeltgruppen 5 und 6 auf monatlich 1.000 EUR
  • Anhebung der Zulage für chemische Munition auf 133,33 EUR
  • Anhebung der Sonderprämie für eine Entschärfung mit außergewöhnlichem Gefahrenmoment auf 737,79 EUR
  • Anhebung der Zulage für Luftbildauswerter der Entgeltgruppen 8 und 9 auf 113 EUR
  • Anhebung der Gruppenunfallversicherung für den Todesfall auf 56.497,75 EUR und für den Invaliditätsfall auf 112.995,51 EUR
  • Erklärungsfrist bis zum 15. Dezember 2017

 

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