Kommunaler Nahverkehr Bayern: Arbeitszeit im Fahrdienst auf dem Prüfstand!
Am 19. April 2011 haben sich die dbb tarifunion und der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern) in München zur 1. Sitzung der paritätischen Kommission zum Thema Arbeitszeit im Fahrdienst getroffen. Diese Kommission war nach Abschluss der Tarifrunde 2010 zum TV-N Bayern vereinbart worden, um Vorschläge an die Tarifvertragsparteien mit dem Ziel zu unterbreiten, beiderseitig zufriedenstellende Regelungen bei der zeitlichen Belastung der Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr herbeizuführen. Der Fokus der dbb tarifunion liegt dabei auf Verbesserungen bei der Umsetzung der Arbeitszeit und bei den Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen im Fahrdienst.
In der gestrigen Sitzung wurden mögliche Vorgehensweisen ausgetauscht und Lösungsansätze erörtert. Die dbb tarifunion betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Bestandsaufnahme der bestehenden Regelungen und hob besonders wichtige Einzelpunkte, wie beispielsweise die geteilten Dienste, die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber in seiner Freizeit und die Nachtarbeit hervor. Der erste gemeinsame Arbeitsschritt war demzufolge die Bestandsaufnahme und Analyse der Tarifvertragsnormen des TV-N Bayern, anhand welcher die detaillierte Betrachtung bestehender Betriebsvereinbarungen auf örtlicher und betrieblicher Ebene im nächsten Termin fortgesetzt werden soll.
Ein neuer Termin zur Fortsetzung der Arbeit der paritätischen Kommission wird nach interner Abstimmung auf der Arbeitgeberseite mit der dbb tarifunion vereinbart.