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Kommunaler Nahverkehr Berlin: Einigung zum demografischen Wandel

Am 14. August 2017 hat die dbb Tarifkommission der Tarifeinigung mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin zum Thema Demografischer Wandel für die Beschäftigten der BVG AöR (BVG) zugestimmt. Der Vereinbarung waren intensive und konstruktive Verhandlungen vorausgegangen.

In einer ersten Phase erhalten danach alle Beschäftigten der BVG, die das 55. Lebensjahr im Jahr 2016 vollendet haben, einen bezahlten Freistellungsanspruch von zwei Entlastungstagen. Diese Regelung gilt damit auch für alle lebenserfahreneren Kolleginnen und Kollegen der BVG. In Phase 2 erhalten alle Beschäftigten der BVG, die das 55. Lebensjahr im Jahr 2017 vollendet haben und zum 1. Januar 2017 ständige Schichtarbeit im Sinne des TV-N Berlin leisten, einen bezahlten Freistellungsanspruch von drei Entlastungstagen. Dies gilt entsprechend auch für alle lebenserfahreneren Kolleginnen und Kollegen, die ständige Schichtarbeit im Sinne des TV-N Berlin leisten. Für die Inanspruchnahme der Entlastungstage ist die Zustimmung des zuständigen Vorgesetzten notwendig.

 

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