Gemeinsam für Gleichstellung in BundesbehördenKreutz und Teggatz: Vaterschaftsurlaub stärkt Familien
Ein bezahlter Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wäre ein wichtiges Signal für Gleichstellung und moderne Verwaltungskultur.
„Es geht nicht nur um ein paar freie Tage“, betonte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 21. Oktober in Berlin. „Es geht um Anerkennung von Familienarbeit als gesellschaftliche Aufgabe – und darum, Vätern die Möglichkeit zu geben, von Anfang an Verantwortung zu übernehmen. Die ersten Tage nach der Geburt sind entscheidend für Bindung, Rollenverständnis und ein partnerschaftliches Familienmodell.“
Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ergänzte: „Der öffentliche Dienst sollte Vorbild sein. Wenn wir ernsthaft wollen, dass sich Care-Arbeit gerechter verteilt, müssen wir auch die strukturellen Voraussetzungen schaffen. Eine unbürokratische Lösung liegt längst auf dem Tisch: Durch eine einfache Anpassung des § 21 der Sonderurlaubsverordnung ließe sich der Anspruch auf zehn Tage Vaterschaftsurlaub schnell und rechtssicher umsetzen. Dafür braucht es keinen langen Gesetzgebungsprozess, sondern nur den politischen Willen.“
Neue Impulse nötig
Beide weisen darauf hin, dass auch die Einführung des Elterngeldes nicht zu einer gleichmäßigen Aufteilung der Elternzeit geführt habe. Noch immer nehmen überwiegend Mütter längere Auszeiten, während Väter meist nur die sogenannten „Vätermonate“ nutzen. „Deshalb brauchen wir neue Impulse“, so Milanie Kreutz. „Ein unbürokratisch gewährter Vaterschaftsurlaub wäre ein solcher Impuls. Und ein klares Bekenntnis zu echter Vereinbarkeit, Gleichstellung und moderner Familienpolitik.“ Die jüngste Diskussion um die Auslegung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie zeigt, wie groß der Handlungsbedarf bei der partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit noch immer ist.
Das Bundesfamilienministerium habe sich in den vergangenen Jahren stets dafür eingesetzt, dass Sorgearbeit fairer zwischen Frauen und Männern verteilt wird. „Wir haben dieses Engagement immer unterstützt und begrüßt. Gerade jetzt bietet sich die Chance, im eigenen Verantwortungsbereich ein sichtbares Zeichen zu setzen – für mehr Gleichstellung und eine moderne Verwaltung, die Familienfreundlichkeit lebt“, erklären Milanie Kreutz und Heiko Teggatz, beide stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, abschließend.
Hintergrund:
Im September 2025 hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass Bundesbeamten durch die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ein Anspruch auf bis zu zehn Tage vergüteter Vaterschaftsurlaub zusteht. Nach Auffassung des VG Köln ist die Umsetzung in nationales Recht bisher nicht im nötigen Umfang erfolgt.