DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Novellierung des Bundespolizeigesetzes: Keine Stärkung der Sicherheitsarchitektur erkennbar
Medienberichten zu Folge soll sich die Regierungskoalition auf einen Kompromiss in Sachen Novellierung des Bundespolizeigesetzes geeinigt haben. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft zeigt sich am 30. November 2020 enttäuscht.
Ein entsprechendes Eckpunktepapier soll diverse Änderungen, wie beispielsweise die Erweiterung der Zuständigkeit auf Verbrechenstatbestände bei Eigentumsdelikten beinhalten. Außerdem sei geplant, die Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zu erweitern.
„Leider vermissen wir maßgebliche Änderungen und Befugniserweiterungen, die die Bundespolizei ins 21. Jahrhundert hätten ankommen lassen“, so Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. Teggatz meint unter anderem die Erweiterung der Befugnisse für Onlinedurchsuchungen und eine elektronische Gesichtserkennung, als elektronische Fahndungsunterstützung.
Auslöser für die beabsichtigte Novellierung des Bundespolizeigesetzes waren die Ermittlungen im Fall Anis Amri, der 2016 für die Planung und Durchführung des Terroranschlages auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz verantwortlich war.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft zeigt sich enttäuscht: „Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, eine tatsächliche Stärkung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu verpassen“, so der Gewerkschaftschef.