Thüringen

Öffentlicher Dienst: Land soll Tarifbeschäftigte entlasten

Angesichts aktuell stark gestiegener Lebenshaltungskosten hat der tbb am 14. Dezember 2022 vom Freistaat Thüringen gefordert, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und die Tarifbeschäftigten finanziell zu entlasten. Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) eröffne es dem Dienstherrn unter den dort genannten Voraussetzungen, eine Zulage zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten zu gewähren.

Die finanzielle Belastung der Tarifbeschäftigten durch die im letzten Jahr überdimensional gestiegenen Lebenshaltungskosten sei gerade für die Beschäftigten in den unteren Einkommensgruppen von E2 bis E6 nach TV-L im Alltag ist enorm. Die Tarifparteien haben dafür im TV-L die Möglichkeit geschaffen, eine Zulage zum Ausgleich dieser Kosten zu gewähren. In Paragraf 16 Absatz 5 heißt es: „Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v. H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.“

Der tbb bittet die Landesregierung, die Möglichkeit dieser Entlastung für die Tarifbeschäftigten wohlwollend zu prüfen. Einen Musterantrag sowie weitere Informationen gibt es auf thueringer-beamtenbund.de.

 

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