Berlin
„Reparaturgesetz“ für amtsangemessene Besoldung der Richterinnen und Richter
Der dbb berlin hat die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur amtsangemessenen Besoldung der Richterinnen und Richter bei einem Grundsatzgespräch am 4. November 2020 mit Finanzsenator Matthias Kollatz und Staatssekretär Fréderic Verrycken eingefordert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Planungen des Senats für die A-Besoldung hinterfragt.
Senator Kollatz kündigte ein sogenanntes „Reparaturgesetz“ an, das voraussichtlich im Dezember 2020 oder Januar 2021 den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zur Beteiligung vorgelegt werden soll. Der Senator wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Entscheidung des BVerfG hin, dass nur ein Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung einen Anspruch begründet.
Ergänzungen soll es in dem bereits zur Stellungnahme vorliegenden Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes ab 1. Januar 2021 geben. Konkret ist vorgesehen, den Vorgaben des BVerfG zur Alimentation kinderreicher Familien durch Anpassungen beim Familienzuschlag Rechnung zu tragen. Zwar wird das Gesetzgebungsverfahren dadurch verzögert, die höchstrichterliche Entscheidung könne aber auf diese Weise am schnellsten umgesetzt werden. Die verzögerte Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes, versicherte Kollatz, werde nichts am Anpassungszeitpunkt zum 1. Januar 2021 ändern. Die Besoldungserhöhungen sollen rückwirkend gezahlt werden.