Schleswig-Holstein

Resturlaub: Land vereinfacht Übertragung bis Oktober 2021

Viele Landesbeschäftigte haben aufgrund der Corona-Pandemie noch Resturlaub aus dem Jahr 2020. Die Landesregierung hat nun zugesagt, dass die unbürokratische Übertragungsmöglichkeit dafür bis Ende Oktober verlängert. Der dbb schleswig-holstein begrüßt die Maßnahme, die sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifbeschäftigte gilt.

Eigentlich sieht die Erholungsurlaubsverordnung des Landes vor, dass Urlaub, der nicht bis zum 30. September des folgenden Jahres abgewickelt worden ist, verfällt. Ausnahme: Die rechtzeitige Abwicklung ist aus dienstlichen Gründen nicht möglich, dann verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember. Diese Ausnahme wird jetzt pauschal bis zum 31. Oktober anerkannt. Insoweit müssen also bei entsprechenden Entscheidungen auf Dienststellenebene keine individuellen dienstlichen Gründe anerkannt werden. Das wäre nur dann erforderlich, wenn Resturlaub noch später, also erst im November oder Dezember abgewickelt werden soll.

Der Tarifbereich des Landes ist mit einbezogen, weil hinsichtlich der Urlaubsübertragung übertariflich die jeweilige beamtenrechtliche Regelung gilt. Die als Erlass ausgestaltete Sonderregelung des Landes richtet sich auch an kommunale Dienstherren und greift somit gleichsam für deren Beamtinnen und Beamte. Aus Sicht des dbb s-h sollte aber auch für den kommunalen Tarifsektor entsprechend flexibel verfahren werden. Andernfalls würde die dort geltende TVöD-Regelung greifen, wonach der Resturlaub gegebenenfalls am 31. Mai angetreten (nicht abgewickelt!) werden muss.

Ungeachtet dessen ist stets die geltende Rechtsprechung zu beachten, wonach ein drohender Urlaubsverfall zwingend einen vorherigen Hinweis des Arbeitgebers erfordert, machte der dbb Landesbund deutlich.

 

zurück