Rettungsdienst Landkreis Oder-Spree GmbH: Tarifverhandlungen fortgesetzt
Die dbb tarifunion hat die Tarifverhandlungen mit der Rettungsdienst Landkreis Oder-Spree GmbH am 10. und 11. Januar 2012 wie geplant fortgesetzt. Die Verhandlungskommission hat weiter konstruktiv mit der Arbeitgeberseite an einem Tarifvertrag für die Beschäftigten gearbeitet und die unterschiedlichen Positionen diskutiert. Hauptthema der beiden Tage war die Frage der Überleitung in das neue Tarifwerk. Es kann nur eine tarifvertragliche Vereinbarung geben, in der niemand benachteiligt wird.
Ganz besonders wichtig ist der Kommission, dass bei der Überleitung in das neue Tarifwerk alle Beschäftigten gleich behandelt werden und die Vorbeschäftigungszeiten angemessen berücksichtigt werden. Dazu wurden verschiedene Modelle entwickelt, die derzeit geprüft werden. Offen sind noch verschiedene Punkte, wie zum Beispiel Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Jahressonderzahlung. Diese stehen auf der Tagesordnung der nächsten Termine.
Mitgliederversammlung
Die komba gewerkschaft wird am 23. Januar 2012 in einer Mitgliederversammlung über den Stand der laufenden Tarifverhandlungen informieren. Treffpunkt ist um 16:00 Uhr die Feuerwehr Beeskow, Am Luch 3, 15848 Beeskow.
Arbeitsbedingungen gelten weiter
Wiederholt tauchten in der Belegschaft Unsicherheiten zur Frage der Fortgeltung von Arbeitsbedingungen auf. Auch wenn die Jahresfrist nach § 613 a BGB verstrichen ist, kann der Arbeitgeber nicht einfach arbeitsrechtliche Benachteiligungen gegenüber seinen Beschäftigten durchsetzen. Die bisherigen Arbeitsbedingungen gelten weiter. In § 613 a BGB ist normiert, dass der Inhalt des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers, der zu einem neuen Arbeitgeber übergeleitet wurde, binnen Jahresfrist nicht nachteilig verändert werden darf. Auch nach Ablauf der Jahresfrist tritt keine automatische Verschlechterung ein. Die Arbeitgeberseite könnte solche Änderungen nur über Änderungen im Arbeitsvertrag durchsetzen. Solche Änderungen müssten jedoch für ihre Wirksamkeit vom Beschäftigten unterschrieben werden. Gestaltet werden die Arbeitsbedingungen derzeit in den Tarifverhandlungen. Sollte trotzdem versucht werden, Änderungen in Arbeitsverträgen durchzusetzen, wenden Sie sich bitte vor Unterschrift an die komba gewerkschaft zur Prüfung.